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Rx versus OTC
Wann ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht?
Bei E-Rezepten muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Dazu, ob diese immer oder nur bei verifizierungspflichtigen Arzneimitteln zu übermitteln ist, erhalten Apotheker*innen aber offenbar widersprüchliche Aussagen. Wir haben beim Deutschen Apothekerverband nachgefragt.
Stuttgart – Erstellt am 17.11.2023, 06:00 Uhr

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Wann ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht?
Bei E-Rezepten muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Dazu, ob diese immer oder nur bei verifizierungspflichtigen Arzneimitteln zu übermitteln ist, erhalten Apotheker*innen aber offenbar widersprüchliche Aussagen. Wir haben beim Deutschen Apothekerverband nachgefragt.
Wann ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht?
Bei E-Rezepten muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Dazu, ob diese immer oder nur bei verifizierungspflichtigen Arzneimitteln zu übermitteln ist, erhalten Apotheker*innen aber offenbar widersprüchliche Aussagen. Wir haben beim Deutschen Apothekerverband nachgefragt.
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