Anbindung an Apotheken- und Praxissoftware

Spezifikationen für ePA beschlossen

Berlin - 31.01.2024, 13:00 Uhr

Die Gematik ebnet den Weg für die Implementation der ePA in Praxen und Apotheken (Foto: imago-images / Christian Ohde)

Die Gematik ebnet den Weg für die Implementation der ePA in Praxen und Apotheken (Foto: imago-images / Christian Ohde)


Die Gematik hat sich mit Industrie- und Patient:innenverbänden über die Spezifikationen der ePA verständigt. Die Gesellschafter der Gematik beschlossen, wie die Implementierung der ePA in die Systeme der Leistungserbringer von statten gehen soll. Eine Störung sorgte allerdings am Mittwoch kurzzeitig für Einschränkungen bei der Nutzung der ePA.

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat am Dienstag die Spezifikationen für die elektronische Patientenakte (ePA) für alle beschlossen, wie die Gematik auf ihrer Internetseite mitteilte. Sie sieht sich gut gerüstet, um die Anbindung der ePA an die Softwaresysteme der Praxen und Apotheken umzusetzen. 

Lena Dimde, ePA-Product Ownerin bei der Gematik, zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen: „Es war ein sehr kooperativer und konstruktiver Prozess, in den wir neben unseren Gesellschaftern u. a. auch Industrie- und Patientenverbände eingebunden haben.“ Durch die neuen Spezifikationen können Krankenkassen und die Leistungserbringenden Anwendungen der ePA in die Praxis- und Apothekensoftware-Systeme implementieren.

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Ganz rund läuft es allerdings noch nicht: An diesem Mittwoch meldete die Gematik  um halb acht morgens eine kurzzeitige Störung bei der elektronischen ePA. Eine von IBM betriebene technische Komponente wurde als Ursache des Ausfalls angegeben. Betroffen waren Versicherte der Barmer, HEK, TK, KBS, viavtic und DAK. 

IBM konnte die Probleme jedoch zeitnah lösen, bereits um 9.00 Uhr sei die Störung behoben gewesen. Das gab die Gematik auf ihrer Internetseite bekannt. Da es laut TI-Dashboard bislang aber nur knapp über eine Million ePA-Nutzer*innen gibt, sollte der Ausfall in der Praxis nicht zu größeren Problemen geführt haben. 

Mit der Verabschiedung der Digitalgesetze im Dezember 2023 wurden alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten ab Anfang 2025 eine ePA für alle einzurichten. Versicherte haben dann jedoch die Möglichkeit der Erstellung einer ePA zu widersprechen. Auch die privaten Krankenversicherungen können ihren Kunden widerspruchsbasierte ePA anbieten.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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