„Fehlerbilder Nicht tragbar“

Falsche Arzneimittel bei E-Rezepten: DAV wendet sich an Softwarehäuser

Berlin - 12.02.2024, 07:00 Uhr

Es knirscht weiterhin beim E-Rezept. (Foto: imago images / Steffen Schellhorn)

Es knirscht weiterhin beim E-Rezept. (Foto: imago images / Steffen Schellhorn)


Der DAV bittet die Apothekensoftwarehäuser ihre Systeme zu prüfen – wegen der vereinzelt aufgetretenen Fälle, in denen bei E-Rezepten andere Arzneimittel angezeigt wurden, als verordnet. Und: Laut Gematik kann es bei einzelnen AVS zu Verwechslungen kommen, wenn in der Apotheke gleichzeitig mehrere E-Rezepte eingelöst werden.

Die Apothekensoftware zeigt ein anderes Präparat an, als von Ärztin oder Arzt verordnet: Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hatte Ende Januar ihre Mitglieder wegen vereinzelt aufgetretenen Problemen mit dem E-Rezept „um erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher fehlerhafter Präparateanzeigen im Kassenprogramm“ gebeten.

Nun hat sich Abdata in der Sache an die Apothekensoftwarehäuser gewandt. Man wolle im Auftrag des Deutschen Apothekerverbands (DAV) über „Fehlerbilder im Rahmen der Einlösung von E-Rezepten“ informieren, heißt es in einem Brief vom Freitag vergangener Woche. Die diesbezüglichen Meldungen hätten den DAV zwar nur vereinzelt erreicht, aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit seien sie „allerdings nicht tragbar“ und der DAV bittet um eine Prüfung der Apothekensoftwaresysteme.

Dabei geht es zum einen darum, dass die Apothekenverwaltungssysteme (AVS) die Freitextverordnung falsch interpretieren und dann ein falsches Arzneimittel im Kassensystem angezeigt werde. Als Beispiele werden genannt, dass Amlodipin verordnet, aber Felodipin angezeigt wurde oder Amoxiclav verordnet und dann Amoxicillin angezeigt wurde. In einem anderen Fall sei bei einer Freitextverordnung mit Dosierplan zusätzlich „ein neues Arzneimittel Olanzapin 2,5mg“ angezeigt worden.

„Übersetzung“ einer Freitextverordnung lediglich Vorschlag 

In diesem Zusammenhang bittet der DAV die Softwarehäuser „sicherzustellen, dass eine eventuell vorhandene automatisierte ‚Übersetzung‘ einer Freitextverordnung in der Warenwirtschaft lediglich als Vorschlag zu verstehen ist. Apotheken seien aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit grundsätzlich gehalten, das im Freitextfeld konkret verordnete Arzneimittel mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abzugleichen.

Ursache bei einigen Fehlern unklar

Allerdings weist der DAV in seinem Brief auch auf Fehler hin, die ebenfalls problematisch, deren Ursache aber unbekannt seien. So wurde beispielsweise statt des verordneten Forxiga einmal Candesartan angezeigt oder statt des verordneten Tonotec in einem anderen Fall Eliquis.

Verwechslungsgefahr

Zum Schluss weist der DAV die Softwarehäuser noch auf eine Information der Gematik hin: Diese habe darauf aufmerksam gemacht, dass es bei einzelnen AVS zu Verwechslungen kommen kann, wenn an unterschiedlichen Arbeitsplätzen einer Apotheke gleichzeitig mehrere E-Rezepte eingelöst werden. Der Grund sei, dass die Benutzeroberfläche dieser Systeme die einzulösenden Rezepte arbeitsplatzübergreifend an allen Monitoren anzeige. Welche Fehlerbilder darauf zurückzuführen sind, könne gegenwärtig aber noch nicht gesagt werden, heißt es.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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