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Beschluss
Ärztetag fordert Streichung der Homöopathie aus Gebührenordnung
Nach einer kontroversen Debatte hat sich der Deutsche Ärztetag dafür ausgesprochen, Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte zu streichen. Das Thema spaltete die versammelte Ärzteschaft. Einige befürchten Berufsverbote für Ärzte und Ärztinnen, die homöopathisch praktizieren. Nur mit knapper Mehrheit konnte der Antrag beschlossen werden.
Homöopathie soll aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestrichen werden. Das hat der 128. Deutsche Ärztetag an diesem Freitag beschlossen. Im Vorfeld der Entscheidung fand eine intensive Debatte statt, wie unter anderem die Ärztezeitung berichtet. Am Ende stimmten 116 der Delegierten für die Streichung, 97 sprachen sich jedoch dagegen aus. Der Ärztetag fordert nun den Gesetzgeber in einem Antrag dazu auf, „dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann, noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte Erwähnung findet.“
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Insbesondere die Höhe des Honorars für eine homöopathische Erstanamnese von 120,65 Euro zum 2,3-fachen Satz für 60 Minuten sei nicht zu rechtfertigen, argumentierten die Befürworter des Antrags. Gleichzeitig soll auch der Status von homöopathischen Mitteln als Arznei wegfallen, ebenso wie deren Apothekenpflicht.
Kontroverse Debatte
In der lebhaften Debatte zu dem Antrag wurde über die Frage diskutiert, ob Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet werden sollen, ausschließlich evidenzbasierte Diagnosen und Therapieformen anzubieten. Das sieht zumindest der Antragsteller Dr. Marc Hanefeld so. Andere Delegierte sahen das kritisch. Befürchtungen wurden geäußert, homöopathisch tätigen Ärzten könnte ein Berufsverbot drohen.
Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt wollte das Ergebnis der kontroversen Debatte lieber nicht kommentieren, wie die Ärztezeitung schreibt.
Patientenverband kritisiert Antrag
Kritik an dem Beschluss des Ärztetages äußerte der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH). In einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag kommentierte Meinolf Stromberg, Vorsitzender des BPH den Antrag: „Diese formal demokratische Abstimmung der verfassten Ärzteschaft führt zu einer undemokratischen Situation, denn sie führt zur Entmündigung von Ärztinnen und Ärzten, von Apothekerinnen und Apothekern und vor allem von Patientinnen und Patienten und spaltet unsere Gesellschaft einmal mehr.“ Nach Angabe des BPH arbeiten aktuell etwa 60.000 Ärzt:innen mit „komplementärmedizinischen Methoden“, etwa 3.000 Apotheker und Apothekerinnen hätten eine Weiterbildung für Naturheilverfahren und Homöopathie.
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