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Heilmittelwerbegesetz und Europarecht
EuGH verhandelt noch im Juni über DocMorris-Boni
Am 27. Juni wird am Europäischen Gerichtshof erneut über Rabatte von DocMorris verhandelt. Der Versender meint: Dadurch, dass der EuGH 2016 die deutsche Rx-Preisbindung für EU-Versender gekippt hat, muss ihm die Kammer Nordrhein Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Denn zuvor erwirkte Beschlüsse und Ordnungsgelder seien damit von Anfang an ungerechtfertigt gewesen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH angerufen hat, ist sich da allerdings nicht so sicher.
Berlin – 14.06.2024, 11:30 Uhr
![DocMorris ist einmal mehr ein Fall für den EuGH in Luxemburg. (Foto: IMAGO / BeckerBredel)](https://c02.purpledshub.com/uploads/sites/86/2024/10/imago0306496356h-3000x1687-2560x1440-1.jpg)
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Die Rx-Boni-Frage landet wieder vor dem EuGH
Muss die Apothekerkammer Nordrhein mehrere Millionen Euro Schadenersatz an DocMorris zahlen? Dazu wurde am heutigen Donnerstag eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. Doch der hält die Sache spannend: Er hat das Verfahren ausgesetzt. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof einige Fragen klären.
Ein EuGH-Urteil und seine Folgen für die Arzneimittel-Werbung
Ist bald Schluss mit einer Werbung für OTC zu Sonderpreisen? Und müssen typische Werbeaktionen von EU-Versendern neu bewertet werden? Ende vergangenen Jahres traf der EuGH ein wegweisendes Urteil zum Arzneimittelwerberecht, das auch das deutsche Heilmittelwerberecht aufmischen wird. Es dürfte zudem eine Rolle spielen, wenn in Kürze der Bundesgerichtshof entscheidet, ob DocMorris von der Apothekerkammer Nordrhein Schadenersatz verlangen kann. In der aktuellen DAZ erklärt Professor Elmar J. Mand die weitreichenden Folgen der EuGH-Entscheidung.
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