„Robustes und respektloses Vorgehen“

Neuer Gematik-Digitalbeirat: DAV distanziert sich von BMG-Alleingang

Berlin - 14.06.2024, 16:45 Uhr

Es verstärke sich der Eindruck, dass das Bundesgesundheitsministerium Gematik-Gesellschafter zweiter Klasse etablieren will, meint die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger. (Foto: ABDA)

Es verstärke sich der Eindruck, dass das Bundesgesundheitsministerium Gematik-Gesellschafter zweiter Klasse etablieren will, meint die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger. (Foto: ABDA)


Die Gematik richtet sich einen Digitalbeirat ein. Aber wie schon bei den Cardlink-Spezifikationen macht das Bundesgesundheitsministerium einen Alleingang – der Deutsche Apothekerverband distanziert sich deswegen von der Entscheidung.

Die Gematik hat einen Digitalbeirat. Diese Woche Mittwoch meldete die Gematik, dass die Gesellschafter einen Tag zuvor über Einrichtung und Zusammensetzung des neuen Gremiums entschieden haben.

Das Digitalgesetz (DigiG) legt fest, dass sich der Digitalbeirat insbesondere mit der Abwägung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen, dem Umgang mit medizinischen Daten für Versorgung und Forschung sowie ethischen Fragestellungen beim Umgang mit medizinischen Daten befasst. Er wird Entwicklungskonzepte der Gematik bewerten und sie beraten. Darüber hinaus soll er Handlungsempfehlungen aussprechen.

Der Digitalbeirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der bzw. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), weiteren Expertinnen und Experten aus Medizin und Ethik und Patienten- und Forschungsvertreterinnen und -vertreter.

BMG trifft Entscheidung ohne andere Gesellschafter

Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit seinen 51 Prozent Mehrheit als Hauptgesellschafter die Entscheidung zur Besetzung des Gremiums ohne vorherige Einbeziehung der anderen Gesellschafter getroffen hat. Das zumindest kritisiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) und distanziert sich von der Entscheidung.

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Die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger sagte laut einer Pressemitteilung vom Donnerstag: „Das robuste und respektlose Vorgehen des Ministeriums zeugt von einem tiefen Misstrauen in die Selbstverwaltung von Kostenträgern und Leistungserbringern.“ Es verstärke sich der Eindruck, dass das BMG hier Gesellschafter zweiter Klasse etablieren will. „Der DAV, aber auch die Vertretungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden in der Gesellschafterversammlung immer häufiger ignoriert“, so Rüdinger.

Gegenvorschlag abgewiesen

Demnach sei ein Vorschlag des DAV und anderer Gesellschafter vom BMG mit seiner Mehrheit abgewiesen worden. Dieser hatte vorgesehen, dass der Digitalbeirat neben den Pflichtmitgliedern aus BSI und BfDI aus weiteren Mitgliedern bestehen soll, die über ein „gemeinsames und transparentes Auswahlverfahren“ bestimmt werden.

Der DAV werde nun „sehr kritisch beobachten, ob und wie das neue Gremium tatsächlich einen Mehrwert liefert und sich in seinem Wirken nicht nur mit den Aufgaben des bisherigen Beirats überschneidet“, so Rüdinger. Sie erinnert daran, dass im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren für das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) die gesetzliche Festlegung der Gesellschafterverhältnisse zugunsten des Bundes „weiter zementiert“ wird.

Erinnerung an Cardlink-Spezifikationen

Das BMG hatte Mitte März auch im Alleingang die Cardlink-Spezifikationen durchgedrückt. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich damals geschockt, dass das Ministerium „in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen“.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

YWQAqPSlgIwHEr

von RxfEoHaUhkuJwdYt am 19.06.2024 um 20:54 Uhr

FOMwzgunXsVZ

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JqpmRyFufrMOa

von xcTNYenSdEJ am 19.06.2024 um 20:53 Uhr

gTMDFLZbHVyQUq

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