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Betäubungsmittel
Was muss beachtet werden, wenn mit medizinischen Betäubungsmitteln gereist wird?
Wer aus medizinischen Gründen auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese auch bei Auslandsaufenthalten mitnehmen. Damit es nicht zu Problemen mit der Polizei oder dem Zoll am Urlaubsort kommt, müssen Patienten und Patientinnen einiges beachten.
Stuttgart – 04.07.2024, 13:15 Uhr

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Was muss beachtet werden, wenn mit medizinischen Betäubungsmitteln gereist wird?
Wer aus medizinischen Gründen auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese auch bei Auslandsaufenthalten mitnehmen. Damit es nicht zu Problemen mit der Polizei oder dem Zoll am Urlaubsort kommt, müssen Patienten und Patientinnen einiges beachten.
Was muss beachtet werden, wenn mit medizinischen Betäubungsmitteln gereist wird?
Wer aus medizinischen Gründen auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese auch bei Auslandsaufenthalten mitnehmen. Damit es nicht zu Problemen mit der Polizei oder dem Zoll am Urlaubsort kommt, müssen Patienten und Patientinnen einiges beachten.
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