Betäubungsmittel

Was muss beachtet werden, wenn mit medizinischen Betäubungsmitteln gereist wird?

Stuttgart - 04.07.2024, 15:15 Uhr

Eine Reise ins Ausland mit betäubungshaltigen Arzneimitteln will gut organisiert sein, damit die Einreise problemlos klappt. (Foto: S. Engels/AdobeStock)

Eine Reise ins Ausland mit betäubungshaltigen Arzneimitteln will gut organisiert sein, damit die Einreise problemlos klappt. (Foto: S. Engels/AdobeStock)


Wer aus medizinischen Gründen auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese auch bei Auslandsaufenthalten mitnehmen. Damit es nicht zu Problemen mit der Polizei oder dem Zoll am Urlaubsort kommt, müssen Patienten und Patientinnen einiges beachten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert in einer Pressemitteilung, dass Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden können. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Vorlagen der Formulare finden Sie hier.

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Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Abkommens empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt oder der Ärztin eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen. Die Bescheinigung sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthalten. Auch hier gilt, dass der Vorrat an Betäubungsmitteln maximal für 30 Tage reichen darf. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. 

Das BfArM gibt zu bedenken, dass keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden bestehen. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.

Bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland kann man nachfragen, was beachtet werden muss, wenn Betäubungsmittel aus medizinischen Gründen auf eine Reise mitgenommen werden müssen.


Juliane Russ, M.Sc., DAZ-Redakteurin
jruss@dav-medien.de


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