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Reaktion auf G-BA-Beschluss
Fachverbände begrüßen Wegfall des Kassenvorbehalts für Medizinalcannabis
Verschiedene Cannabis-Fachverbände, darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken, zeigen sich erfreut über die kommenden Neuerungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis. Durch den weitgehenden Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen sei nun der Weg geebnet, für eine flächendeckende und effiziente Versorgung.
Berlin – Erstellt am 25.07.2024, 13:15 Uhr

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Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis fällt weitgehend
Die Erstverordnung von Medizinalcannabis auf Kassenkosten wird erleichtert und die ärztliche Therapiefreiheit gestärkt: Ärztinnen und Ärzte aus 16 Facharztgruppen oder mit einer von fünf Zusatzbezeichnungen müssen künftig nicht mehr die Genehmigung der Krankenkasse abwarten.
Cannabis-Fachverbände: Genehmigungsvorbehalt ganz abschaffen!
Medizinisches Cannabis soll künftig einfacher für Patient:innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat den G-BA im vergangenen Sommer mit dem Engpassgesetz beauftragt, festzulegen, unter welchen fachlichen Voraussetzungen es künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Acht Cannabis-Fachverbände fordern nun, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich zu streichen.
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