Rheumatologiekongress 2024

Geringer Nutzen von Heilpflanzen bei Rheuma bescheinigt

23.09.2024, 09:15 Uhr

Die Inhaltsstoffe der Brennnessel gelten als antiphlogistisch. Laut der Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung der DGRh gibt es kaum Evidenz für den Nutzen von pflanzlichen Arzneimitteln bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. (Foto: Alexisaj/AdobeStock)

Die Inhaltsstoffe der Brennnessel gelten als antiphlogistisch. Laut der Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung der DGRh gibt es kaum Evidenz für den Nutzen von pflanzlichen Arzneimitteln bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. (Foto: Alexisaj/AdobeStock)


Welche neuen Empfehlungen gibt es zu geläufigen pflanzlichen Arzneimitteln bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen? Um diese Frage ging es bei einer Pressekonferenz zum Deutschen Rheumatologiekongress in Düsseldorf.

Die Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wirksamkeit der geläufigsten pflanzlichen Arzneimittel in der Rheumatologie zu prüfen. Aktuell hatten sich die acht Mitglieder zusammengesetzt und Erkenntnisse zur Wirksamkeit von acht gängigen pflanzlichen Arzneimittel untersucht, darunter Borretschöl, Brennnessel- und Cannabis-Präparate sowie Zubereitungen mit Rosa canina (Heckenrose), Rosmarin, Safran und Weidenrinde und ein Mischpräparat aus Eschenrinde, Zitterpappelrinde und Echtem Goldrutenkraut. Den aktuellen Stand erläuterte Professor Dr. Gernot Keyßer, Leiter des Arbeitsbereichs Rheumatologie an der Universitätsmedizin Halle und Sprecher der Kommission Komplementärer Heilverfahren und Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh ),

Insgesamt gebe es relativ wenig wirklich harte Evidenz für die Wirksamkeit der untersuchten pflanzliche Präparate bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, erklärte Keyßer. Die zentralen Ergebnisse der Kommission lauten dabei:

  • Generell keine Empfehlung für die Anwendung von Safran und Rosmarin
  • Borretschöl aus Samen kann bei standardisierter Herstellung im Rahmen einer gesundheitsbewussten Ernährung eingenommen werden. Eine nennenswerte entzündungshemmende Wirkung ist jedoch nicht zu erwarten.
  • Präparate auf Basis von Brennnessel, Weidenrinde oder Rosa canina sowie das untersuchte Mischpräparat können angewendet werden, wenn ein Patientenwunsch besteht und ansonsten eine sinnvolle Basistherapie eingehalten wird.
  • Für medizinisches Cannabis existiert keine ausreichende Evidenz. Eine Anwendung kann in Einzelfällen gerechtfertigt sein, um chronische und insbesondere neuropathische Schmerzen sowie Schlafstörungen zu reduzieren.

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Keyßer erklärte, dass einige pflanzliche Präparate aufgrund der traditionellen Anwendung zugelassen sind und demnach keine klassischen klinischen Studien zur Wirksamkeit für sie vorliegen. Wenn seitens der Kommission keine Empfehlung für bestimmte pflanzliche Arzneimittel ausgesprochen wird, heiße das aber nicht unbedingt, dass die Präparate gesichert unwirksam sind, vielmehr fehle hier die Evidenz anhand der aktuellen Datenlage. Der Placebo-Effekt sei zwar generell zu berücksichtigen, aber man müsse bedenken, dass pflanzliche Arzneimittel auch einen Wirkstoffeffekt haben, von dem man nicht wisse, wie relevant und gesichert er ist. Nebenwirkungen sind also nicht ausgeschlossen.

Untersuchungen der Evidenz zu etlichen weiteren pflanzlichen Präparaten , die aktuell nicht untersucht wurden, z. B. der Teufelskralle, sind laut Keyßer im Fluss. Sie sollen künftig ebenfalls geprüft werden. Andere Empfehlungen z. B. zu Weihrauch im Rahmen der Ayurvedischen Medizin wurden bereits ausgesprochen und sind auf der Seite der DGRh zu finden.


Julia Stützle, Apothekerin und Volontärin


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