Notfallreform

Kein Dispensierrecht für Notärzte: Bundesrat bleibt dabei

Berlin - 30.09.2024, 12:15 Uhr

(Foto: IMAGO / Sven Simon)

(Foto: IMAGO / Sven Simon)


Die geplante Notfallreform hat auch Auswirkungen auf die Apotheken: Der Bundesrat hat nun seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben formuliert und übernimmt wichtige Forderungen der Apothekerschaft.

Die ABDA machte schnell klar, dass sie nicht viel von der Reform der Notfallversorgung hält. Sie warnt vor allem davor, dass Doppelstrukturen aufgebaut werden und unnötigerweise ein ärztliches Dispensierrecht eingeführt wird. Grundsätzlich aber begrüßt sie, dass die ambulanten und stationären Notdienste besser verzahnt werden sollen – nur eben nicht zulasten der Vor-Ort-Apotheken.

Die Länder griffen die Kritik der ABDA auf. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfahl dem Plenum für seine Stellungnahme in diesem Bereich diverse Nachbesserungen.  In vielen Punkten folgte das Plenum am Freitag vergangener Woche diesen Empfehlungen. So soll es auch nicht ausnahmsweise ein Dispensierrecht in Notdienstpraxen geben. Die Begründung bleibt: Es gibt bereits ein „funktionsfähiges und leistungsfähiges Apothekennotdienstsystem“, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Beratung sind gewährleistet, „auch wenn zuvor eine Behandlung in einer Notdienstpraxis erfolgte“.

Der Antrag, durch den alle die Apotheken betreffenden Neuregelungen radikal gestrichen werden sollten, kam allerdings nicht durch. Angenommen wurden jedoch Empfehlungen, die den neu geplanten § 12b Apothekengesetz konkretisieren – hier soll ein spezieller Vertrag für notdienstpraxisversorgende Apotheken geregelt werden. So fordern die Länder zum Beispiel Bedingungen für den Betrieb einer zweiten Offizin dieser Apotheken am Standort der Notfallfpraxis: Diese muss innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen wie die Apotheke, in deren Apothekenbetriebserlaubnis die zweite Offizin aufgenommen wird. 

Klargestellt wird, wie vom Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfohlen: „In den Räumlichkeiten der zweiten Offizin mit Lagerräumen dürfen keine Herstellungstätigkeiten durchgeführt werden.“ Dies sei notwendig, da es keine Definition des Begriffs Offizin gebe.

Auch die Vorschläge bezüglich der Vergütung der Notdienste wurden im Plenum angenommen. So soll es auch für Teilnotdienste Geld geben. Bezahlt werden dann auch Dienste, die nur bis 22 Uhr geleistet werden, nicht nur jene von 20 Uhr bis sechs Uhr morgens.

Die Bundesregierung wird sich nun in einer Gegenäußerung positionieren. Umsetzen muss sie die Empfehlungen des Bundesrats allerdings nicht, denn es handelt sich bei der Notfallreform nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. 


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Der Bundesrat bleibt bei seinem „Nein“ zum Dispensierrecht für Notärzte

Länder-Stellungnahme zu Notfallreform

Gegenäußerung zu Länder-Stellungnahme

Bundesregierung hält an Dispensierrecht für Notärzte fest

Bundesratsausschuss: Viele Länder gegen Parallelstrukturen und Dispensierrecht für Notärzte

Notfallreform trifft auf Widerstand

Arbeitsplanung der SPD-Bundestagsfraktion

Ein vager Zeitplan für die Apothekenreform

ABDA-Stellungnahme zum Notfall-Gesetz

Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht

Einige Bundesländer unterstützen die Idee des Gesundheitsministers und wollen nachverhandeln

Länder wollen Gesundheitskioske

Regierungsentwurf für Notfall-GEsetz

Die Rolle der Apotheken in der Notfall-Reform

0 Kommentare

Kommentar abgeben

 

Ich akzeptiere die allgemeinen Verhaltensregeln (Netiquette).

Ich möchte über Antworten auf diesen Kommentar per E-Mail benachrichtigt werden.

Sie müssen alle Felder ausfüllen und die allgemeinen Verhaltensregeln akzeptieren, um fortfahren zu können.