Neue Arbeitsschutzmaßnahmen

Gefahrstoff-Kennzeichnung von Talkum: Konsequenzen für die Apothekenrezeptur

02.10.2024, 17:50 Uhr

Talkum wird auch in der Apothekenrezeptur verarbeitet. Nun wurde es als Gefahrstoff eingestuft. In der Rezeptur müssen daher entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. (Foto: Kzenon/AdobeStock)

Talkum wird auch in der Apothekenrezeptur verarbeitet. Nun wurde es als Gefahrstoff eingestuft. In der Rezeptur müssen daher entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. (Foto: Kzenon/AdobeStock)


Nun ist es offiziell: Nach der geplanten Gefahrstoffkennzeichnung für Talkum wird die Substanz als krebserregender Stoff eingestuft. In der Apothekenrezeptur ändern sich daher die Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Talkum. 

In seiner Septembersitzung hat der ECHA-Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme zur Gefahrstoff-Kennzeichnung von Talkum formuliert. Während Talkum bisher nach der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) nicht als Gefahrstoff eingestuft war, wird es nun als Karzinogen 1B behandelt und mit dem Gefahrenhinweis H350 „kann Krebs erzeugen“ gekennzeichnet. Zusätzlich wird Talkum als „STOT RE 1“ eingestuft, ein Stoff, der bei längerer oder wiederholter inhalativer Exposition die Lunge schädigt, und soll den Gefahrenhinweis H372 tragen. Entsprechend werden das Gefahrenpiktogramm GHS08 und das Signalwort „Gefahr“ zugeordnet.

Der RAC begründete die Einstufung von Talkum als Karzinogen mit Daten aus Tierstudien sowie Studien, die ergaben, dass sich bei Frauen nach genitaler oder perinealer Anwendung Ovarialkarzinome entwickeln können. Die Einstufung gilt unabhängig vom Expositionsweg [9].

Diese Gefahrstoff-Kennzeichnung wurde jetzt für Talkum festgelegt:

Gefahr
H350 Kann Krebs erzeugen
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.

Was bedeutet die Neueinstufung für die Apothekenrezeptur?

Die Gefahrstoffkennzeichnung hat praktische Konsequenzen für die Arbeit mit Talkum in der Rezeptur: Es gelten nun die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung für die Tätigkeit mit CMR-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B. Nach Farbschema der Bundesapothekerkammer wird Talkum jetzt mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Bei der Verarbeitung müssen über den gesamten Herstellungsprozess sowohl Schutzhandschuhe als auch eine Schutzbrille und ein geeigneter Atemschutz (FFP2) getragen werden. Schwangere, Stillende und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr mit Talkum arbeiten.

Literatur

Highlights from September RAC and SEAC meetings. European Chemicals Agency, 26. September 2024, echa.europa.eu/de/-/highlights-from-september-2024-rac-and-seac-meetings


Dr. Sabine Werner, Apothekerin und Redakteurin
readktion@daz.online


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