Neue Arbeitsschutzmaßnahmen

Gefahrstoff-Kennzeichnung von Talkum: Konsequenzen für die Apothekenrezeptur

Nun ist es offiziell: Nach der geplanten Gefahrstoffkennzeichnung für Talkum wird die Substanz als krebserregender Stoff eingestuft. In der Apothekenrezeptur ändern sich daher die Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Talkum.