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Neue Arbeitsschutzmaßnahmen
Gefahrstoff-Kennzeichnung von Talkum: Konsequenzen für die Apothekenrezeptur
Nun ist es offiziell: Nach der geplanten Gefahrstoffkennzeichnung für Talkum wird die Substanz als krebserregender Stoff eingestuft. In der Apothekenrezeptur ändern sich daher die Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Talkum.
Erstellt am 02.10.2024, 15:50 Uhr

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Nun ist es offiziell: Nach der geplanten Gefahrstoffkennzeichnung für Talkum wird die Substanz als krebserregender Stoff eingestuft. In der Apothekenrezeptur ändern sich daher die Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Talkum.
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Nun ist es offiziell: Nach der geplanten Gefahrstoffkennzeichnung für Talkum wird die Substanz als krebserregender Stoff eingestuft. In der Apothekenrezeptur ändern sich daher die Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Talkum.
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