Danach ging sie in die Apotheke und berichtete über den Vorfall. Besonders verwundert war sie darüber, dass die Täter an ihre persönlichen Daten und die Verschreibungsdaten ihres Mannes gelangt waren. Fehske nimmt an, dass ihnen womöglich die verloren gegangene Quittung eines früheren Apothekeneinkaufs in die Hände gefallen sein könnte.
Fehske hatte die Kundin gebeten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Da die Frau jedoch in ihrer Mobilität eingeschränkt ist, sei dieser Schritt bisher nicht erfolgt. Auch Fehske habe sich an die Polizei gewandt, jedoch hätte diese ihm mitgeteilt, dass nur die betroffene Kundin eine Strafanzeige einreichen könne. Allerdings sei es in einem solchen Fall auch möglich, die Polizei telefonisch zu kontaktieren. Diese würde dann einen Hausbesuch abstatten und die Anzeige aufnehmen.
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