Blick auf die Bundesärztekammer

Kritik an DAT-Satzungsänderung: VdPP legt nach

Berlin - 05.12.2024, 15:15 Uhr

Der VdPP will „mehr Apothekertag wagen“. (Foto: DAZ/Schelbert)

Der VdPP will „mehr Apothekertag wagen“. (Foto: DAZ/Schelbert)


Wie geht es weiter mit der Satzungsänderung bezüglich der Entmachtung des Deutschen Apothekertags? Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten fürchtet, dass die ABDA sich nicht um den Widerstand kümmert und bringt noch einmal einen Alternativvorschlag in die Diskussion.

Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten legt in Sachen Satzungsänderung nach: Er ist „empört über den Umgang der ABDA mit dem nicht genehmen mehrheitlich angenommenen ad-hoc-Antrag“, heißt es in einer Pressemitteilung von diesem Donnerstag.

Der VdPP bezieht sich auf den auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in München eingebrachten Antrag, die Satzungsänderung bezüglich der Verbindlichkeit der DAT-Beschlüsse rückgängig zu machen und im Gegensatz dazu die Hauptversammlung als demokratisches Gremium zu stärken. Der Verein hatte auch im Anschluss an den DAT in München eine Rücknahme der Satzungsänderung gefordert.

Für den 11. Dezember steht der Antrag bei der Mitgliederversammlung der ABDA auf der Tagesordnung. Unter Verweis auf die Berichterstattung der DAZ über die Debatten in jüngsten Kammer- und Verbandsversammlungen zu dem Punkt hält der VdPP es für „denkbar, dass der ad-hoc-Antrag ganz unter den Tisch fällt oder es aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung schafft“.

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Es zeige sich an dieser Stelle „die fehlende Bereitschaft, anderen Positionen und Haltungen mit Toleranz und Offenheit zu begegnen und Mehrheiten zu respektieren“, so der Verein. Er selbst „unterstützt den auf dem DAT angenommenen ad-hoc-Antrag ausdrücklich, nicht zuletzt auch wegen seines eigenen Anspruchs auf demokratische Mitgestaltung in den Gremien der Selbstverwaltung“.

Bereits nach dem DAT im Oktober hatte der VdPP eine Alternative zur Strukturreform der ABDA skizziert und vorgeschlagen, der Bundesapothekerkammer (BAK) die Ausrichtung der Apothekertage zuzuweisen. Dies würde sich anbieten, „weil in den Landesapothekerkammern alle in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden pharmazeutischen Berufsangehörigen hier als Pflichtmitglieder organisiert sind“, so der VdPP.

Dabei orientiert sich der Verein an der Bundesärztekammer (BÄK) als Vertretung der Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft. Der Deutsche Ärztetag ist das Organ der BÄK. Zu den Aufgaben der Kammern gehöre es, die Satzung und eine Geschäftsordnung für den Deutschen Ärztetag aufzustellen, Ausschüsse zu bilden und den Haushaltsvoranschlag zu genehmigen.

Die Landesärztekammern hätten wie die Landesapothekerkammern die beruflichen Belange aller Kammermitglieder wahrzunehmen, unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit. „Hier gibt es dann – anders als in den ABDA-Gremien – keine Sonderrechte für die selbständigen Apotheker*innen in den öffentlichen Apotheken“, so der VdPP. Damit würde auch dem Wunsch der Antragsteller des ad-hoc-Antrags „mehr Apothekertag wagen“ Rechnung getragen, folgert der Verein.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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