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BAK-Richtlinie zur Ausbildung von PTA-Praktikant*innen
Arbeitsbogen 5: Beratung zur Selbstmedikation
PTA-Auszubildende sollen in ihrem sechsmonatigen Praktikum 19 Arbeitsbögen der Bundesapothekerkammer (BAK) bearbeiten. Nach BAK-Richtlinie begleiten Approbierte als Praxisanleiter die Praktikanten. Die Themen decken den kompletten Apothekenbetrieb ab, wir stellen Ihnen die Lerninhalte der einzelnen Bögen vor.
19.03.2025, 18:00 Uhr

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