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Arzneimittel und Therapie
Selten, aber gefährlich
Infektionen, mit denen bei Flüchtlingen zu rechnen ist
Daher sieht sich das RKI veranlasst, darüber aufzuklären, wie diese Erkrankungen erkannt werden, und über Präventionsmaßnahmen zu informieren. Eine Gefahr, dass sich diese Infektionen in Deutschland ausbreiten könnten, sieht das RKI allerdings nicht. Lediglich bei engem Kontakt seien Übertragungen möglich, heißt es. Beispiele für Erkrankungen, die auftreten können, sind beispielsweise:
Läuserückfallfieber. Der Erreger, Borrelia recurrentis, wird über Kleiderläuse von Mensch zu Mensch übertragen, eine direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht möglich. Die Inkubationszeit beträgt fünf bis 15 Tage. Die Erkrankung geht mit schubweisem Fieber einher. Weitere Hinweise sind Kratzspuren und Petechien, Ikterus sowie ein akuter Kleiderlausbefall. Häufig treten auch neurologische Symptome auf. Läuserückfallfieber kommt in Eritrea und am Horn von Afrika, in Zentral- und Ostafrika sowie in Pakistan und Afghanistan vor. In Syrien und dem Irak ist es selten, in den Ländern des westlichen Balkans spielt es keine Rolle. Allerdings kann die Erkrankung auch auf der Flucht erworben werden.
Lassafieber ist in Westafrika endemisch und zählt zu den hämorrhagischen Fiebern. Eine Ansteckung auf der Flucht ist in Endemieländern möglich. Die Erreger des Virusinfekts können nach Ausbruch über Tröpfcheninfektion, Wundinfektion und durch Sekrete direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Inkubationszeit beträgt sechs bis 21 Tage. Nach einem schleichenden Krankheitsbeginn mit Abgeschlagenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Grippe-ähnlichen Muskel- und Gliederschmerzen kommt es zu Dauerfieber. Hautmanifestationen treten nur gelegentlich auf, ein weiteres Symptom können Hämorrhagien sein.
Eine tabellarische Übersicht mit weiteren Infektionen finden Sie im aktuellen Epdemiologischen Bulletin (Nr. 38 vom 21. September) ab Seite 413 unter www.rki.de.
Diese Tabelle beschränkt sich jedoch auf Infektionen, die
- in Deutschland nur sehr selten auftreten UND
- mit einem akuten Krankheitsbild einhergehen UND unbehandelt mit einer hohen Letalität einhergehen können UND
- eine lange Inkubationszeit oder einen langen Krankheitsverlauf haben oder auf der Flucht erworben werden können.
Impfstatus oft unbekannt
Daneben gibt es natürlich weitere Krankheiten, die bei Flüchtlingen differenzialdiagnostisch zu bedenken sind, darunter auch impfpräventable Infektionen. Gibt es keine Impfdokumente, muss man davon ausgehen, dass kein Impfschutz besteht. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auch, den eigenen Impfschutz zu überprüfen, falls dies nicht ohnehin regelmäßig der Fall ist.
Tuberkulose ist ebenfalls in vielen der Herkunftsländer häufiger als in Deutschland und sollte daher bei entsprechender Symptomatik in Betracht gezogen werden.
Was tun bei Verdacht?
Um ausschließen oder bestätigen zu können, dass es sich um eine behandlungsbedürftige und möglicherweise übertragbare Erkrankung handelt, sollten Asylsuchende mit entsprechenden unklaren Symptomen (z. B. Fieber) an eine infektiologische Praxis oder Klinik verwiesen werden. Dort wird dann eine entsprechende Diagnostik unter Berücksichtigung der Inkubationszeit, des Herkunftslandes, der Fluchtroute und der Fluchtumstände umgehend eingeleitet. |
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