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Retaxfalle der Woche
Fehlende Begründung
Existenzbedrohende Retaxwelle durch „Pharmazeutische Bedenken“
DAP | Nullretaxationen dürfen die Krankenkassen nach dem BSG-Urteil vom 02.07.2013, B 1 KR 5/13 R bei Missachtung der Rabattverträge ohne eine Begründung von Seite der Apotheke aussprechen. Immer häufiger werden jedoch Apotheken auf „Null“ retaxiert, die nur kleine – und wie nachfolgend auch umstrittene – Formfehler begangen haben. Im folgenden Retaxfall wurde die Patientin mit dem für ihn und seine Therapie korrekten Arzneimittel versorgt, und das bis zu 25 Mal! Diese Rezepte wurden alle retaxiert, sodass mittlerweile die Retaxsumme einen fünfstelligen Betrag erreicht hat.
Erstellt am 10.12.2015, 00:00 Uhr

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