Gesundheitspolitik

Kein Kommissar für die Kassenärzte

STUTTGART (hfd) | Wohl in letzter Minute konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) abwenden, dass zukünftig ein Staatskommissar ihre Geschäfte führt.

Es sieht so aus, dass die Kassenärzte ihre letzte Chance genutzt haben, im eigenen Haus aufzuräumen: Nach diversen Skandalen um überhöhte Altersbezüge, un­genehmigte Immobiliengeschäfte und einen ungerechtfertigten Mietkostenzuschuss hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Mai der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine zehntägige Frist gesetzt, um durchzugreifen.

Externer Beauftragter soll Immobilienskandal klären

„Gesundheitsministerium entmachtet Ärzteschaft-Führung“, meldete ein am Donnerstagnachmittag veröffentlichter Bericht zunächst. Doch im Gegenteil: Der gefürchtete Staatskommissar ist abgewendet, erklärte die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber DAZ.online. Die erforderlichen Beschlüsse seien durch die KBV gefasst worden. Als letzten Schritt soll nun ein externer Beauftragter den Immobilienskandal um die Apo KG klären.

Die Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank hatte in Berlin die neue Bundesvertretung der Kassenärzte gebaut, um sie anschließend den Ärzten zu vermieten. Dabei hätten die Kassenärzte „mehrfach massiv gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ verstoßen und Haftungsrisiken von mehr als 50 Millionen Euro angehäuft, schrieb das BMG in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Offenbar gibt es nun eine Einigung zwischen dem Ministerium und der KBV, dass ein externer Rechtsanwalt der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft die Geschäfte aufarbeiten soll.

Einvernehmliche Regelung zwischen BMG und KBV

„Ziel ist es, in einem strukturierten, kontrollierten und koordinierten Verfahren die festgestellten Rechtsverletzungen ohne weitere Schäden für die KBV und deren Organe zeitnah und ohne weitere Verzögerungen zu regeln“, zitiert die Süddeutsche Zeitung eine Vereinbarung zwischen KBV und Ministerium. Auf Anfrage von DAZ.online bestätigt KBV-Sprecher ­Roland Stahl den Vorgang. „Es ist eine einvernehmliche Regelung des BMG mit uns“, sagt er. Gemeinsam habe man sich auf den Sachverständigen geeinigt. Der Schritt basiere auf Beschlüssen, die auf der Vertreterversammlung im Mai getroffen wurden.

Keine Zwangsverwaltung bei der KBV

Stahl dementiert, die KBV sei vom BMG unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Das Ministerium bestätigt auf Anfrage, dass der Sachverständige eingesetzt wurde. „Ich kann Ihnen bestätigen, dass das BMG einvernehmlich mit der KBV vereinbart hat, einen Beauftragten einzusetzen, der die notwendigen Schritte zur Abwicklung der Apo KG prüft und ergreift, um Rechtsverletzungen zu beheben und den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen“, erklärt Sprecherin Angeli.

Damit sei der Staatskommissar ­abgewendet. Durch diesen hätte das Bundesgesundheitsministerium die Verwaltung der KBV übernehmen können. Die Ansprüche, die sich auf überhöhte Pensionszahlungen und einen umstrittenen Mietkostenzuschuss des früheren KBV-Vorsitzenden Andreas Köhler beziehen, seien durch einen Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai zufriedenstellend gelöst worden.

Gesetzliche Verschärfung der Aufsicht

Aufgrund der Skandale bei der KBV plant die Bundesregierung, die Selbstverwaltung zukünftig stärker zu kontrollieren. Ein Eckpunktepapier, das im März erstellt und im Mai bekannt wurde, sieht Bußgeldkataloge, Wirtschaftsprüfer und Genehmigungsvorbehalte vor, die über das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eingeführt werden sollen. Betroffen wären auch der GKV-Spitzenverband, die Kassenzahnärzt­liche Bundesvereinigung sowie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Während der GKV-Spitzenverband die Forderungen anfangs als „nachvollziehbar“ bezeichnete, lehnte er eine Verschärfung der Rechtsaufsicht als Eingriff in die Selbstverwaltung in der vergangenen Woche ab. |

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