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Retaxfall der Woche
Nur nicht größer als Nmax
Auch OTX-Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung sind erstattungsfähig
DAP | Packungsgrößen ohne Normkennzeichen sind erstattungsfähig, wenn ihr Inhalt die Menge der größten Messzahl (Nmax) nicht übersteigt, es sich also um keine Jumbo- oder Klinikpackung handelt, und der Arzt die genaue Menge der Packung verordnet hat. Packungen, deren Inhaltsmenge genau zwischen zwei Normbereiche fällt, tragen kein Normkennzeichen, sind aber zulasten einer GKV abgabefähig.
Erstellt am 28.01.2016, 00:00 Uhr

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