Gesundheitspolitik

Was wird aus dem Start des E-Rezepts?

Gutachter raten von der Annahme ab / KBV empfiehlt Ausstellung von Papierrezepten

cha | Das E-Rezept war eines der digitalen Vorzeigeprojekte, mit denen sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister profilieren wollte. Nun ist Jens Spahn nicht mehr im Amt, und beim E-Rezept hat er keine florierende Technik, sondern eine Baustelle hinterlassen. Da ist es wenig verwunderlich, dass die Rechtsanwälte Dr. Morton Douglas und Dr. Lukas Kalkbrenner in einem Gutachten im Auftrag des VDARZ Apotheken und Rechen­zentren davon abraten, E-Rezepte anzunehmen – möglicherweise könnten die Krankenkassen die Bezahlung aus formalen Gründen verweigern. Doch trotz aller Bedenken, die auch vonseiten der Ärzteschaft vorgebracht werden, beharrt das Bundesgesundheitsministerium darauf, dass die Ärzte ab dem 1. Januar 2022 E-Rezepte ausstellen, falls dies technisch möglich ist. Die KBV geht nun auf Konfrontationskurs und empfiehlt den Ärzten, weiterhin Papierrezepte auszustellen, sofern die Apotheken im Umfeld E-Rezepte nicht verarbeiten können.

Lesen Sie mehr auf Seite 3 und Seite 8. |

Das könnte Sie auch interessieren

Sind die Verordnungsdaten von E-Rezepten einsehbar?

Fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Teil 2 des Erfahrungsberichts von Apotheker Ralf König 

Das E-Rezept im Praxistest – wo liegen die Tücken?

Wie die Apotheke vor Ort von der Einführung des E-Rezepts profitiert

Das E-Rezept ist nur so gut, wie wir es machen

Patientendaten-Schutzgesetz verbietet Zuweisung von E-Rezepten / Absage an DAV-WebApp

VOASG: Auch das Makelverbot wird vorgezogen

Nullretax wegen Papier- und E-Rezept

Doppelt abgerechnet

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.