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Apothekenpraxis

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Gleiche N-Bezeichnung = gleiche Packungsgröße!

Schon im Jahr 2009 hatte die AOK einen Rabattvertrag für Omeprazol über N1-Größen mit 15 Stück, N2 mit 28 Stück, N3 mit 56 Stück und N3 mit 98 Stück abgeschlossen. Dies führte letztlich dazu, dass bei Verordnungen anderer Hersteller über 30, 50, 60 oder 100 Stück nicht gegen die rabattierten Präparate mit abweichender Stückzahl ausgetauscht werden durfte. Auch jetzt noch kommt es wegen identischer Packungsgrößen mit unterschied­licher Stückzahl zu Problemen.
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Retaxfall des Monats

Teures Hilfsmittel

DAP |  Für die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen eines Akut­bedarfes bzw. im Notdienst gibt der Rahmenvertrag über die Arznei­mittelversorgung klare Handlungs­anweisungen. Er erlaubt in diesen Sonderfällen beispielsweise die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln mit entsprechender Dokumentation. Diesbezüglich gibt es offensichtlich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln Nachholbedarf.
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Retaxfall des Monats

Eine Langzeitmedikation muss wirtschaftlich sein

Mehrfachverordnungen sind häufig ein strittiges Thema zwischen Apotheken und den gesetzlichen Krankenkassen. Die neuen Vereinbarungen in § 3 Abs. 1 Rahmenvertrag sollten gerade in den unklaren Fällen Abhilfe schaffen. Doch manche Krankenkassen halten sich nicht an die beschlossenen Regeln, wie der folgende Fall zeigt.
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Retaxfall des Monats

Retax trotz genehmigtem Kostenvoranschlag

DAP | Der Sinn eines Kostenvoranschlags ist es, von der Krankenkasse vor der eigentlichen Versorgung ihres Patienten eine Genehmigung plus Kostenübernahme zu erhalten. Umso unverständlicher ist es, wenn die Apotheke am Ende die Versorgung widererwartend aus eigener Tasche bezahlt, wie der folgende Fall zeigt.
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Retaxfall des Monats

Bleiben Sie hartnäckig

DAP | Der nach einer DAP-Umfrage häufigste Retaxierungsgrund ist die „Nichtabgabe eines Rabattartikels“. Was aber, wenn der Rabattartikel nicht abgegeben werden durfte, die Kasse aber weiterhin auf ihrer Retaxierung beharrt? Dann wenden sich viele Kollegen ratsuchend an das DeutscheApothekenPortal (DAP), wie auch im folgenden Fall.
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Retaxfall des Monats

Retaxgrund: Fehlendes „A“

Fehlende Angaben auf einem Rezept dürfen gemäß Rahmenvertrag in der Regel nach Rücksprache mit dem Arzt vom Apotheker geheilt werden. Der Zeitpunkt der Rücksprache und Heilung sollte, zusätzlich zur eigentlichen Ergänzung beziehungsweise Korrektur, auf der Verordnung dokumentiert werden. Andernfalls wird – obwohl es sich um eine reine Formsache handelt – schonungslos retaxiert, wie der folgende Fall zeigt.
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Retaxfall des Monats

Problem Sprechstundenbedarf

Die Belieferung von Sprechstundenbedarfsverordnungen ist für Apotheken häufig betriebswirtschaftlich nicht rentabel. Werden diese Verordnungen nun auch noch von der Krankenkasse retaxiert, wird die Versorgung für Apotheken zum Verlustgeschäft.
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Retaxfall des Monats

Achtung bei Wirkstoffen der Substitutions­ausschlussliste

Eine reine Wirkstoffverordnung bei Wirkstoffen, die einem Substitutionsausschluss unterliegen, kann zu Retaxationen führen, da es sich dabei nicht um eine eindeutige Verordnung handelt. Daher sollten Apotheken bei solchen Verordnungen wachsam sein, das zeigt auch der im Folgenden beschriebene Retaxfall.
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Retaxfall des Monats

Ein problematisches Entlassrezept

DAP | Das sogenannte „Entlass­management“ wurde beschlossen, um die lückenlose ambulante Versorgung der Patienten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sicherzustellen.
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Retaxfalle des Monats

Falscher Faktor bei Sonder-PZN

DAP | Im Rahmen des Schiedsverfahrens trat im Juni 2016 ein neuer Rahmenvertrag in Kraft, der unter anderem das Ziel haben sollte, dass unbedeutende Formfehler, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung wesentlich tangieren, nicht mehr zu Retaxationen führen sollten. Diese Vereinbarung wurde durch den GKV-Spitzenverband für alle gesetzlichen Krankenkassen unterschrieben. Dennoch können die Apotheker von zahlreichen Nullretaxationen aufgrund eines Formfehlers durch die Retaxstellen berichten, die offensichtlich nicht umfassend informiert wurden.
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Retaxfall des Monats

„Effektiver Kassenpreis“

DAP |  Werden Verkaufspreise mit­einander verglichen, obwohl nicht dieselbe Grundmenge zugrundeliegt, können mitunter falsche Schlüsse bezüglich der Wirtschaftlichkeit gezogen werden. Bleibt dies unbemerkt, läuft die Apotheke Gefahr, wegen unwirtschaftlicher Abgabe von der gesetzlichen Krankenkasse retaxiert zu werden.
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Retaxfall des Monats

Fehlendes „A“ auf dem BtM-Rezept

DAP | Mit den neuen Regelungen in § 3 Rahmenvertrag, die seit Juni 2016 wirksam sind, sollten Retaxationen aufgrund von Formfehlern eigentlich Geschichte sein. Dies ist jedoch leider nicht der Fall: Es werden immer noch Retaxationen ausgesprochen, die zwar auf einem „Formfehler“ der Apotheke beruhen, die der Krankenkasse aber weder einen wirtschaftlichen Nachteil brachten noch Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit hatten.
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Retaxfall des Monats

Original oder Import

DAP |  Ob anstelle eines namentlich verordneten Präparats ein preisgünstigeres Arzneimittel (also zum Beispiel ein Import) abgegeben werden muss, gehört zu den täglichen Abgabeentscheidungen einer Apotheke. Zwar gibt es eindeutige Vertragsregelungen, doch erreichen DAP regelmäßig Retaxationen zu diesem Thema.
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Retaxfall des Monats

Neutrale Importverordnung

Viele Regelungen der Neufassung des Rahmenvertrags im Rahmen des Schiedsverfahrens wurden noch nicht im Detail ausformuliert, um auch weiterhin ergänzende Regelungen in regionalen Verträgen zu ermöglichen.
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Retaxfall des Monats

Achtung beim Austausch von Biologicals

DAP |  Für den Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln gelten strenge Austauschkriterien. Welche Präparate gegeneinander austauschbar sind, ist der Anlage 1 zum Rahmenvertrag zu entnehmen. Im folgenden Fall beanstandete die Prüfstelle einer Krankenkasse, dass die Apotheke auf eine Filgrastim-Verordnung kein ­Rabattarzneimittel abgegeben hatte. Dabei hatte genau diese Krankenkasse in einem früheren Fall zugesagt, derartige Retaxationen nicht mehr auszusprechen.
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Retaxfall des Monats

Geheilt und doch wieder retaxiert

DAP | Der Rahmenvertrag zwischen Apotheken und GKV-Spitzenverband wurde mit dem Ziel neu gefasst, bestehende Regelungen zu entbürokra­tisieren und damit über­zogene Retaxationen zu vermeiden, insbesondere solche, die ohne wirtschaftlichen und arzneimittelrechtlichen Schaden lediglich Formvorschriften betreffen. Letztlich sollten die neuen Rahmenvertrags­vereinbarungen in vielen Fällen auch eine schnellere Arzneimittelversorgung ohne erneuten Arzt­besuch und zeitaufwendige Rezept­änderungen ermöglichen.
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Retaxfall des Monats

Pharmazeutische Bedenken rechtfertigen

DAP |  Apotheker haben das Recht, den Austausch eines verordneten Präparats gegen ein Rabattarzneimittel zu unterbinden, wenn pharmazeutische Bedenken bestehen. Der Rahmenvertrag fordert in einem solchen Fall den Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 in Verbindung mit dem für Pharmazeutische Bedenken codierenden Faktor 6 auf dem Rezept sowie einen zusätzlichen handschriftlichen Vermerk zur Begründung.
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Retaxfall des Monats

Einen Tag zu spät: Nullretax

DAP | Die Unterschiede von Vorlagedatum, Abgabedatum und Abrechnungsdatum sind den meisten Apothekenteams bekannt. Dennoch kommt es immer wieder zu Retaxa­tionen aufgrund von Fehlern in diesem Bereich, wie der nachfolgende Fall zeigt.
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Retaxfall des Monats

25.000-Euro-Retax bedroht Existenz

DAP | Retaxationen zählen zu den unangenehmen Dingen in jeder Apotheke. Besorgnis erregend wird es, wenn diese trotz pharmazeutisch korrekter Versorgung eine existenzbedrohende Höhe erreichen. Unter diesen Umständen ist es insbesondere für kleinere Apotheken schwierig, ihren Beitrag zur Arzneimittelversorgung zu leisten.
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Retaxfall des Monats

Originalpräparat als Preisanker

DAP |  Import oder Original mit oder ohne Aut-idem-Kreuz, mit oder ohne Rabattvertrag und Preisgrenzen – das alles gilt es zu beachten und die Abgaberegeln für jeden einzelnen Fall zu kennen.
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Retaxfall des Monats

Auf Zentrumspreis gekürzt

DAP |  Hämophilie-Arzneimittel, die nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, dürfen Apotheken nur zum sogenannten „Zen­trumspreis“ abrechnen, falls ein solcher für den gesetzlich erlaubten Direktvertrieb zwischen Hersteller und hämostaseologisch qualifizierten Ärzten vereinbart ist. Doch je nach EDV-System bekommen die Apotheken diesen gar nicht erst angezeigt, sodass sie geradewegs in eine Retaxfalle geführt werden.
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Retaxfalle des Monats

Rezeptur ohne Gebrauchsanweisung

DAP |  Die Vorschrift, dass Rezepturverordnungen zur Herstellung in der Apotheke eine Gebrauchsanweisung enthalten müssen, findet sich in § 2 (1) Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Obwohl sich die AMVV vorrangig an die Ärzteschaft wendet, müssen Apotheken den verordnenden Arzt aufgrund fehlender Gebrauchsanweisung immer wieder kontaktieren. Wird dies vergessen, besteht Retaxgefahr.
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Retaxfall des Monats

Im Sinne der Krankenkasse

DAP | Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken entgegenstehen. Dass den Krankenkassen nicht jede Begründung recht ist, zeigt folgender Retaxfall.
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Retaxfall des Monats

Rabattartikel mit anderer Indikation

DAP | Stimmt der Rabattartikel in keiner Indikation mit dem verordneten Arzneimittel überein, muss laut Rahmenvertrag ein preisgünstiges Präparat abgegeben werden, das alle Voraussetzungen erfüllt. Eine Retaxierung ist in diesem Zusammenhang nicht hinzunehmen.
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Retaxfall des Monats
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