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Apothekenpraxis
Rezeptur-Retaxe: Verbände unterstützen mit Mustereinspruch
Seit Jahresbeginn gelten aufgrund der Kündigung der Hilfstaxe die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung von Rezepturen. Nun gibt es die ersten Retaxationen. Die Verbände haben ihren Mitgliedern einen Mustereinspruch zur Verfügung gestellt.
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Änderungen bei Festbeträgen zum 1. und 15. Oktober
Zum 1. Oktober treten einige Änderungen bei Festbeträgen in Kraft. Wie immer sollten Apotheken verfolgen, wie sich die Preise der betroffenen Fertigarzneimittel entwickeln. Außerdem werden ab 15. Oktober bei einzelnen Paracetamol-Präparaten die ausgesetzten Festbeträge wieder angewendet.
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Engpassregeln auch bei BG-Rezepten anwendbar
Bei BG-Rezepten und Verordnungen zulasten der SVLFG galten bislang die erweiterten Abgabemöglichkeiten bei Lieferengpässen strenggenommen nicht. Im Arzneiversorgungsvertrag fehlte der entsprechende Verweis. Eine temporäre Vereinbarung schließt diese Lücke nun.
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Doppelt abgerechnet
Dem Deutschen ApothekenPortal sind kürzlich mehrere Retaxierungen mit derselben Begründung zugesendet worden. Dabei geht es um eine seitens der Krankenkassen vermutete Doppelabrechnung. Den Apotheken wurde jeweils ein Papier- und ein E-Rezept über dasselbe Arzneimittel vorgelegt. Hat die Apotheke hier eine Prüfpflicht?
Nur noch Cannabisextrakte, keine Blüten mehr?
Die Abgabe von Cannabis-Blüten auf Rezept ist seit ihrer Zulassung umstritten. Nun fordert auch der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Abgabe von Medizinalcannabis auf standardisierte Extrakte zu beschränken. Der Arzneimittelhersteller Stadapharm betont hingegen wie wichtig ein Doppelangebot aus Blüten und Extrakten ist.
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474 Euro für jeden Vollnotdienst
Apotheken erhalten für jeden im 2. Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 474,02 Euro. Die aktuelle Information des Nacht- und Notdienstfonds zeigt auch: Nur noch 17.389 Apotheken haben diese Notdienste geleistet.
Die Rezepturretaxwelle rollt an
Im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Apothekerverband die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe gekündigt. Seit Jahresbeginn gelten daher die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung der Rezepturen. Die Kassen hatten aber bereits angekündigt, dies nicht zu akzeptieren und beispielsweise Packungen nur anteilig zu bezahlen. Nun gibt es die ersten Retaxationen.
Doppelt abgerechnet
DAP | Dem Deutschen ApothekenPortal sind kürzlich mehrere Retaxierungen mit derselben Begründung zugesendet worden. Dabei geht es um eine seitens der Krankenkassen vermutete Doppelabrechnung. Den Apotheken wurde jeweils ein Papier- und ein E-Rezept über dasselbe Arzneimittel vorgelegt. Hat die Apotheke hier eine Prüfpflicht?
RSV-Prophylaxe für Babys jetzt auf Kassenkosten – bald auch für Senioren
Insgesamt sind es gute Nachrichten: Die einmalige RSV-Prophylaxe wird mittlerweile für alle Babys im ersten Lebensjahr (mit Antikörpern) und auch für Senioren (mittels Impfung) empfohlen. Selbst die Erstattung durch die Krankenkassen ist mittlerweile geregelt. Doch die dadurch künftig entstehende hohe Nachfrage könnte zu Lieferengpässen führen. Palivizumab kann dann für Babys mit hohem Risiko eine Alternative zu Nirsevimab sein.
Ersatzkassen wollen pDL direkt abrechnen
Der Verband der Ersatzkassen möchte angesichts der angespannten Finanzlage der GKV nicht länger zusehen, dass die für pharmazeutische Dienstleistungen bereitgestellten Gelder ungenutzt „geparkt“ sind. Er plädiert dafür, dass Apotheken die pDL direkt bei den Kassen abrechnen.
Pflegehilfsmittelvertrag bleibt bis Jahresende in Kraft
Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband verhandeln weiter über einen neuen Pflegehilfsmittelvertrag. Erst wenn bis Jahresende keine Einigung gefunden ist, soll die Schiedsstelle angerufen werden. Bis dahin läuft der bisherige Vertrag weiter.
Vorsicht bei Jumbopackung
Die meisten Arzneimittel sind auf Basis der enthaltenen Menge in der Packungsgrößenverordnung einem definierten N-Bereich zugeordnet. Fällt die Menge nicht in einen Normbereich, so wird auch kein N-Kennzeichen vergeben. Werden Arzneimittel ohne N-Kennzeichen für Versicherte zulasten einer GKV verordnet, so sollte in der Apotheke erhöhte Aufmerksamkeit herrschen.
Vorsicht bei Jumbopackung
Die meisten Arzneimittel sind auf Basis der enthaltenen Menge in der Packungsgrößenverordnung einem definierten N-Bereich zugeordnet. Fällt die Menge nicht in einen Normbereich, so wird auch kein N-Kennzeichen vergeben. Werden Arzneimittel ohne N-Kennzeichen für Versicherte zulasten einer GKV verordnet, so sollte in der Apotheke erhöhte Aufmerksamkeit herrschen.
Original oder Import?
Arzneimittel mit Wirkstoffen, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen, unterliegen einem generellen Austauschverbot. Doch auch hier ist zu beachten, dass analog zu Aut-idem-Verordnungen neben dem Original auch die Betrachtung der Importe in die Abgabeentscheidung mit einfließt, wie das vorliegende Beispiel zeigt.
Achtung Rezeptgültigkeit
DAP | Bei T-Rezepten gilt aufgrund der hohen Sicherheitsmaßnahmen bei den potenziell fruchtschädigenden T-Substanzen bekanntermaßen eine verkürzte Rezeptgültigkeit von sechs Tagen nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet, dass beispielsweise ein an einem Donnerstag ausgestelltes T-Rezept spätestens am darauffolgenden Mittwoch eingelöst und das verordnete Arzneimittel an die Patientin bzw. den Patienten ausgehändigt werden muss.
Cave: Preisanker
Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine lieferfähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln.
Substitution korrekt abrechnen
DAP | Mittlerweile ist es fast ein Jahr her, dass die Höchstmengenvorgaben für Betäubungsmittel mit den Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gestrichen wurden und damit der häufigste Retaxgrund bei BtM-Rezepten, das fehlende „A“ bei überschrittener Höchstmenge, wegfiel. Dennoch gibt es weiterhin Retaxationen bei BtM-Rezepten. Ein Thema, das immer wieder Diskussionsstoff bietet, ist die Abrechnung der BtM-Gebühr.
Interpharm 2024: Update Retaxfallen
cm | Retaxationen – sie ärgern, kosten Geld, Nerven, Personal und Zeit. Manche Monierungen seitens der Krankenkassen sind gerechtfertigt, andere wiederum weniger und muten eher nach purer Willkür der Kostenerstatter an.
Kasse zahlt Wundauflage nicht
Es gibt Retaxationen, die geben Apotheken bei der Prüfung Rätsel auf. Im folgenden Fall, in dem eine Apotheke gemäß der klaren ärztlichen Verordnung gehandelt hatte, sah sie sich nach der Abgabe eines Verbandstoffes mit einer unerwarteten Retaxation seitens der Krankenkasse konfrontiert.
Nicht immer Lifestyle
Wird in der Apotheke eine Verordnung über Tadalafil vorgelegt, so sollte diese mit Obacht behandelt werden, denn bekanntermaßen ist dieser Wirkstoff in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie, also als Lifestyle-Arzneimittel, gelistet. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für Verordnungen bei erektiler Dysfunktion, Tadalafil wird jedoch auch noch in anderen Indikationen eingesetzt.
Entlassrezept ohne Balken „Entlassmanagement“
Entlassrezepte sorgen aktuell für reichlich Gesprächsstoff. Retaxationen scheinen bei der aktuellen Vertragslage unausweichlich, solange die Krankenkassen keinen allgemeinen Retaxverzicht aussprechen. Doch auch ältere Rezepte werden retaxiert, so wie im folgenden Beispiel.
HAV steht Apotheken im Retax-Fall zur Seite
Seit Jahresbeginn sind die für Rezepturen maßgeblichen Preislisten der Hilfstaxe gekündigt. Nun wird es für die Kassen teurer. Der Hessische Apothekerverband hat angekündigt, seinen Mitgliedern bei etwaigen Retaxationen beiseite zu stehen.
Rezeptkontrolle leicht gemacht mit den „Arbeitshilfen to go“
Ärgerliche Retaxationen vermeiden, ohne dabei viel Zeit mit aufwendigen Recherchen zu verschwenden: Die „DAP-Arbeitshilfen to go – Rezeptabrechnung für die Kitteltasche“ machen es möglich. Egal ob bei der Abgabe oder der Rezeptkontrolle, dieses kompakte Postkartenbuch unterstützt dabei, Arzneimittel vertragskonform zu beliefern und abzurechnen.
Berufsbezeichnung in Textform auf dem E-Rezept überflüssig?
Mit dem E-Rezept ist eine Reihe von neuen Problemen in die Apotheken gekommen. Unter anderem das der fehlenden Berufsbezeichnung. Da dies bei E-Rezepten nicht geheilt werden kann, fürchten die Apotheken Retaxationen. Dabei ist die Berufsbezeichnung in Textform nach Ansicht des Deutschen Apothekerverbands beim E-Rezept gar nicht erforderlich.
Achtung Entlassrezept!
Apotheken stellen sich oft die Frage: Darf eine verordnete Packung, die größer ist als eine N1-Packung, sprich eine Packung der Größe N2 oder N3, auf einem Entlassrezept verordnet und abgegeben werden?
Fallstrick Biologika
Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gehören zu den höherpreisigen Arzneimitteln in der Apotheke. Umso aufmerksamer sollte man bei der Abgabe sein, wie der vorliegende Fall zeigt.
Kinder ja, Erwachsene nein?
Nach § 34 SGB V sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Davon gibt es Ausnahmen, was gilt?
Augen auf bei AV- und Nachfolgeartikeln
Nimmt ein Hersteller sein Arzneimittel vom Markt, wird es in der Datenbank mit „AV“ (außer Vertrieb) gekennzeichnet. Bei AV-Artikeln wird in manchen Fällen ein Nachfolgeartikel vom Hersteller angeboten. Falls dieser über die IFA und die ABDATA an den Apothekensoftwareanbieter weitergeleitet wurde, wird er direkt mit dem Vorgängerartikel verknüpft. Doch bei der Ersetzung des verordneten Arzneimittels durch seinen Nachfolgeartikel ist Vorsicht geboten, wie im Folgenden erläutert wird.
ALBVVG und Rahmenvertrag
Das DAP erreichen seit einiger Zeit immer mehr Anfragen zum neu in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Apotheken sind unsicher, wie nach dem neuen Gesetz verfahren werden muss und was nun wann erlaubt ist – und was nicht. In diesem Beitrag erhalten Sie daher einen Überblick, was das ALBVVG für die Apothekenpraxis hinsichtlich des Retax-Aufkommens verändert, und an welchen Stellen schon vorher gemäß Rahmenvertrag keine Retax möglich war.
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