AMG-Novelle im Bundestag

Gesundheitsausschuss berät am 23. Mai über Apothekenhonorar

Berlin - 09.05.2012, 13:46 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wird am 23. Mai über die AMG-Novelle und die dazugehörigen Änderungsanträge aus den Fraktionen beraten. Bis dahin wollen Union und FDP den Apothekern auch ein konkretes Angebot zur Honorarerhöhung unterbreiten. Im Gespräch ist ein Betrag von 200 Millionen Euro. Die ABDA hatte zuletzt 624 Millionen Euro gefordert.

Die AMG-Novelle ist voraussichtlich das letzte größere Gesetzesvorhaben im Arzneimittelbereich in dieser Legislaturperiode. Daher sollen im sogenannten „Omnibusverfahren“ zahlreiche Änderungen angekoppelt werden wie die Honorarfrage oder die Berufsordnung für die Apotheker. „Wir werden etwas für die Apotheker tun“, hat CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn inzwischen mehrfach angekündigt. Es wird erwartet, dass die Koalitionsfraktionen kurz vor der Ausschusssitzung in ihren Änderungsanträgen Klarheit schaffen, ob sie beim Nacht- und Notdiensthonorar drauflegen wollen oder an anderer Stelle. DAV-Chef Fritz Becker hatte zuletzt beim DAV-Wirtschaftsforum eine Erhöhung des Apothekenhonorars pro Packung gefordert.

Ein weiteres Thema für die Ausschussberatung steht bereits fest: Die Fraktion Die Linke kämpft weiter für ein Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Fraktion bringt einen Antrag ein, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen. Die Regierung hat bereits im April eine entsprechende Forderung des Bundesrates abgelehnt. Spannend ist der Antrag trotzdem, da noch unklar ist, ob Bayern seinen Antrag auf Rx-Versandverbot erneut über die Länderkammer in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird. Bayern hält an seiner Auffassung fest, hat sich aber noch nicht festgelegt.

Internet- und Präsenzapotheken würden mit „zweierlei Maß“ gemessen, so die Linke in ihrem Antrag. Die Linke argumentiert, die neue ApBetrO stärke die Beratung in der Apotheke. Diese Pflicht könne der Versandhandel „systembedingt“ nicht erfüllen, so die Linken.  „Menschen, die ihre Arzneimittel im Internet beziehen, dürfen nicht schlechter versorgt werden als Menschen, die eine Präsenzapotheke aufsuchen“, heißt es weiter.

Im ABDA/KBV-Modell sieht die Linke weiteres Potenzial, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Dazu sei eine intensive Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken nötig. Dies könnten Internetapotheken im Vergleich zu Präsenzapotheken nicht leisten, meinen die Linken. Mit virtuellen Apotheken sei also eine entsprechende Verbesserung der Arzneimitteltherapie nicht erreichbar.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln sei das Haupteinfallstor für Fälschungen. Nach Informationen der Linken ist die Zahl sichergestellter Fälschungen innerhalb von fünf Jahren um das zwanzigfache gestiegen. Die Bemühungen, den Patientinnen und Patienten durch Zertifizierungen und Länderlisten vor illegalen Versendern zu schützen, hätten sich als nicht ausreichend sicher erwiesen, so die Partei weiter.

Die Fraktion weist darauf hin, dass die Bundesregierung mit der Legalisierung des Versandhandels für alle Arzneimittel über die Forderungen des europäischen Rechts hinausgeht. Es sei den Nationalstaaten freigestellt, das Schutzniveau für rezeptpflichtige Arzneimittel zu erhöhen, indem sie den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel untersagen.


Lothar Klein/Svenja Schwob