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Berlin - Dass die Verbraucherzentrale Sachsen eine Leipziger Apothekerin wegen unzulässiger Gesundheitsversprechen im Zusammenhang mit Kurkuma-Werbung abgemahnt hat, weil sie wettbewerbswidrig ist und Verbraucher täuscht, war richtig. Das jedenfalls findet die große Mehrheit der Teilnehmer unserer nicht repräsentativen Umfrage. Die wenigstens finden, dass die Maßnahme übertrieben war. An der Umfrage machten insgesamt 86 Teilnehmer mit.
Mit 29,07 Prozent (25 Stimmen) finden die meisten Teilnehmer, dass Apotheken der evidenzbasierten Pharmazie verpflichtet sind und keine irreführenden Gesundheitsversprechen machen dürfen. Die Abmahnung sei daher angemessen. Weitere 22 Teilnehmer (25,58 %) befanden das Vorgehen der Verbraucherzentrale für richtig – irreführende Gesundheitsversprechen sollten ihrer Meinung nach generell abgemahnt werden.
23 Teilnehmer (26,74 %) wiederum können die Abmahnung nicht nachvollziehen. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Sie fragen sich, warum solche Versprechen in der Laienpresse in Ordnung sind, bei Apotheken aber nicht? Acht Personen (9,3 %) finden, dass bei einer Abmahnung auch die Erfahrung berücksichtigt werden sollte, Evidenz sei nicht alles. Weitere 9,3 Prozent (8 Stimmen) halten die Maßnahme der Verbraucherzentrale gar für „total übertrieben“, schließlich sei niemand zu Schaden gekommen.
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