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Berlin/Stuttgart - Erneut hat die Große Koalition Forderungen der ABDA nicht erhört: Nach der Abfuhr für eine regelmäßigen Überprüfung des Apothekenhonorars gehen die Apotheker auch beim E-Health-Gesetz weitegehend leer aus. Die ABDA-Forderung nach einer intensiven Einbindung in die Erstellung des Medikationsplanes wurde ebenso nicht erfüllt wie die damit verbundene Forderung nach einer Extra-Vergütung.
Nach dem heute bekannt gewordenen Entwurf erstellen die Ärzte den Medikationsplan, sie sollen dafür auch ein Extra-Honorar erhalten. Die Apotheker können den Plan nur anschließend ergänzen, zumindest solange, bis die eGK eingeführt ist.
Das BMG gehe davon aus, dass die von den Apothekern zu erbringenden möglichen Ergänzungen zum Medikationsplan im Rahmen der ohnehin zu leistenden Beratungstätigkeit bei der Arzneimittelabgabe erfolge und bereits mit dem Apothekenhonorar abgegolten sei, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber DAZ.online.
In einem zweiten Schritt, bei der Übertragung des Medikationsplanes auf die eGK, könne dann zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV), auch über eine Extra-Vergütung für die Apotheker verhandelt werden.
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