DAZ-Wochenschau

Empfehlenswert, unbedenklich und mit Zusatznutzen

Ökotest findet OTC-Schmerzmittel fast alle empfehlenswert – sogar die, die Coffein enthalten, das Bundesinstitut für Risikobewertung hält Isoflavone aus Soja und Rotklee zumindest bei Beachtung der empfohlenen Höchstdosis und Einnahmedauer für unbedenklich, und der G-BA bewertet bei der Nutzenbewertung den Einsatz des Interleukin-17A-Inhibitors Secukinumab bei bestimmten Patienten positiv. Mehr dazu sowie zu den jüngsten Hiobsbotschaften beim Medikationsplan und anderen Themen dieser Woche lesen Sie in der Wochenschau.

Empfehlenswert, unbedenklich und mit Zusatznutzen

Isoflavone aus Soja und Rotklee. In Konzentrationen, die üblicherweise in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden sind, sind Isoflavone aus Soja und Rotklee zumindest für gesunde, postmenopausale Frauen sicher. Für Frauen mit hormonabhängigen Krebserkrankungen und Frauen in der Perimenopause hingegen liegen keine ausreichenden Daten vor.

Gute Noten für OTC-Schmerzmittel.Öko-Test hat OTC-Schmerzmittel bewertet. Dabei schnitten die meisten Präparate gut ab, sogar die häufig kritisierten Kombinations-Präparate. Von 74 getesteten Produkten fallen lediglich zwei mit „ungenügend“ durch.

Zusatznutzen für Cosentyx. Wenn bei mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis eine andere systemische Therapie nicht infrage kommt, profitieren die betroffenen Patienten von einer Therapie mit dem monoklonalen Antikörper Cosentyx (Secukinumab) mehr als von der Vergleichstherapie. Zu diesem Ergebnis kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der frühen Nutzenbewertung der Substanz.

Das Ende aller Ambitionen? Das E-Health-Gesetz ist verabschiedet, und die schlimmsten Befürchtungen sind wahr geworden: Den Apothekern wird lediglich eine Assistentenrolle zugedacht, die Hauptverantwortung liegt bei den Ärzten. War es das jetzt? Nicht in den Augen der ABDA. Die oberste Standesvertretung sieht noch Erfolgsaussichten.

Arzt-Patienten-Kontakt muss sein. Für die Erstverschreibung einer Therapie soll in Zukunft gesetzlich vorgeschrieben sein, dass der Arzt persönlichen Kontakt zum Patienten gehabt haben muss. Apotheker müssen dann, wenn sie daran Zweifel haben, die Abgabe verweigern. Mit dieser geplanten Novelle des Arzneimittelrechts wird das Geschäftsmodell der Internet- Arztpraxis Dr. Ed möglicherweise empfindlich getroffen. Der „Arzt im Netz“ berät und behandelt ausschließlich online, per Telefon und Video.

Engpass bei Sanofi-Insulinen. Bis voraussichtlich Juli 2016 wird es einen  Lieferengpass für die rekombinanten Humaninsuline Insuman Basal und Insuman Comb 25 geben. Hersteller Sanofi  gibt als Grund „begrenzte Kapazitäten bei der Herstellung“ an.

Mehr Morphin, Methadon und Levomethadon dürfen künftig innerhalb von 30 Tagen verschrieben werden. Die 30. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, die vergangene Woche in Kraft getreten ist, setzt entsprechende neue Höchstmengen fest.

Geld für Arzneimittelberatung.Schwangere AOK-Versicherte in Niedersachsen können sich jetzt in der Apotheke zu Arzneimitteln beraten lassen, und die Kasse zahlt dafür.

Gefährliche Versuchung. Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten und E-Shishas verdampft werden, sind in zahlreichen Geschmacksrichtungen zu haben. Das führe Kinder und Jugendliche unnötig in Versuchung, meint eine Heidelberger Krebsforscherin. Der Gesetzgeber sollte in ihren Augen einzig und allein den Tabakgeschmack zulassen.

Unterschiedliche Futterverwerter. Während einige ständig Kuchen essen können, ohne davon dick oder gar krank zu werden, legen andere schon zu, wenn sie einen Keks nur sehen. Neue Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Menschen Nahrungsmittel tatsächlich unterschiedlich verwerten.

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