G-BA

Bestimmte Patienten profitieren von Nivolumab

Stuttgart - 08.01.2016, 12:10 Uhr

Der G-BA hat das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung für Nivolumab veröffentlicht (Bild: G-BA)

Der G-BA hat das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung für Nivolumab veröffentlicht (Bild: G-BA)


Die frühe Nutzenbewertung des PD1-Checkpoint-Inhibitors Nivolumab (Opdivo) zur Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms ist abgeschlossen. Für nicht vorbehandelte Patienten ohne BRAF-V600-Mutation sieht der Gemeinsame Bundesausschuss einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat am 7. Januar seinen Beschluss zur Nutzenbewertung von Nivolumab (Opdivo®) zu Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms veröffentlicht. Nach Abschluss der Dossierbewertung gelangte der G-BA zu der Auffassung, dass für Therapie-naive Patienten ohne BRAF-V600-Mutation ein beträchtlicher Zusatznutzen besteht. Für nicht-vorbehandelte Patienten mit BRAF-V600-Mutation sowie vorbehandelte Patienten liegen nach Ansicht des G.BA keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen.

G-BA sieht keinen geschlechterspezifischen Unterschied

Einen geschlechterspezifischen Unterschied beim Ausmaß des Zusatznutzens sieht der G-BA – anders als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – nicht. Das IQWiG war zwar auch zu dem Schluss gekommen, dass nicht Vorbehandelte mit einem Tumor ohne BRAF-V600-Mutation von dem Präparat profitieren, Männer allerdings mehr als Frauen. Bei weiblichen Melanom-Patienten, sah man einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen, bei männlichen sogar auf einen erheblichen.Die Nutzenbewertung des IQWiG fließt in die Entscheidung des G-BA mit ein.

Die Geltungsdauer des G-BA-Beschlusses ist bis zum 15. Juli 2017 befristet.Die Nutzenbewertung für die Indikation nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom läuft noch. Die Beschlussfassung wird derzeit vorbereitet.


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