Bestimmte Patienten profitieren von Nivolumab
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat am 7. Januar seinen Beschluss zur Nutzenbewertung von Nivolumab (Opdivo®) zu Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms veröffentlicht. Nach Abschluss der Dossierbewertung gelangte der G-BA zu der Auffassung, dass für Therapie-naive Patienten ohne BRAF-V600-Mutation ein beträchtlicher Zusatznutzen besteht. Für nicht-vorbehandelte Patienten mit BRAF-V600-Mutation sowie vorbehandelte Patienten liegen nach Ansicht des G.BA keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen.
G-BA sieht keinen geschlechterspezifischen Unterschied
Einen geschlechterspezifischen Unterschied beim Ausmaß des Zusatznutzens sieht der G-BA – anders als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – nicht. Das IQWiG war zwar auch zu dem Schluss gekommen, dass nicht Vorbehandelte mit einem Tumor ohne BRAF-V600-Mutation von dem Präparat profitieren, Männer allerdings mehr als Frauen. Bei weiblichen Melanom-Patienten, sah man einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen, bei männlichen sogar auf einen erheblichen.Die Nutzenbewertung des IQWiG fließt in die Entscheidung des G-BA mit ein.
Die Geltungsdauer des G-BA-Beschlusses ist bis zum 15. Juli 2017 befristet.Die Nutzenbewertung für die Indikation nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom läuft noch. Die Beschlussfassung wird derzeit vorbereitet.