Clozapin statt Clopidogrel sorgt für Krankenhausaufenthalt einer Kundin

Geldbuße für PTA wegen Bestellung eines falschen Arzneimittels

In den vergangenen Tagen sorgten teilweise widersprüchliche Medienberichte - auch auf Branchenportalen - über eine PTA aus Remscheid für Verunsicherung -sie hatte wegen eines falsch bestellten Arzneimittels einen Strafbefehl über 500,00 Euro erhalten.  Wie aber ist es die Haftung von PTA geregelt?

Geldbuße für PTA wegen Bestellung eines falschen Arzneimittels

Lesen Sie hier das PTAheute-Interview mit ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen. Sie erklärt, unabhängig vom aktuellen Fall aus NRW, wie es mit der Haftung von PTA bei einem falsch abgegebenen Medikament aussieht. 

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