Geldbuße für PTA wegen Bestellung eines falschen Arzneimittels
Lesen Sie hier das PTAheute-Interview mit ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen. Sie erklärt, unabhängig vom aktuellen Fall aus NRW, wie es mit der Haftung von PTA bei einem falsch abgegebenen Medikament aussieht.