Rx auf Ebay 

Apotheker-Petition im Bundestag

Herxheim - 24.03.2016, 14:21 Uhr

Über Ebay können Versandapotheken ganz legal OTC anbieten. Doch auch Privatleute versuchen sich im Arzneimittel-Verkauf. (Foto: Konstantin Yuganov / Fotolia | Screenshot: www.ebay.de)

Über Ebay können Versandapotheken ganz legal OTC anbieten. Doch auch Privatleute versuchen sich im Arzneimittel-Verkauf. (Foto: Konstantin Yuganov / Fotolia | Screenshot: www.ebay.de)


Seit Jahren setzen sich Kollegen der Freien Apothekerschaft e.V. dafür ein, den Privatverkauf von Arzneimitteln über Internetplattformen zu unterbinden. Jetzt haben sie einen Teilerfolg errungen. Bundestagsabgeordnete behandeln eine Petition trotz weniger Mitzeichner weiter.

Laut Arzneimittelgesetz (AMG), Paragraph 9 und Paragraph 43, dürfen in Deutschland nur Apotheken verschreibungspflichtige beziehungsweise apothekenpflichtige Arzneimittel an Patienten abgeben. Soweit zur Theorie. In der Praxis landen regelmäßig Präparate bei eBay, eBay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpok. Seit 2013 haben Kollegen der Freien Apothekerschaft mehr als 1.000 verbotene Angebote aufgedeckt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Grund genug für den Verein, Änderungen beim Arzneimittelgesetz zu fordern, um private Verkäufe zu stoppen. Dazu gehört auch eine strafrechtliche Verfolgung bei Nichtbeachtung. 

Petition für mehr Arzneimittelsicherheit 

Vor mehr als zwei Jahren startete der Verein eine Petition zum Verbot von Privatverkäufen von verschreibungspflichtigen Medikamenten über Internetportale. „Der Deutsche Bundestag möge aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes beschließen, das Anbieten und den Verkauf verschreibungspflichtiger und damit apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen grundsätzlich und besonders auf Internetportalen per Gesetz eindeutig zu verbieten und unter Strafe zu stellen“, forderten Apotheker. Das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen wurde nicht erreicht – lediglich 1.246 Bürger signalisierten ihre Zustimmung. Trotzdem bearbeiten Parlamentarier das Thema weiter, was gemäß der Verfahrensgrundsätze prinzipiell möglich ist.  

„Aufgabe der ABDA“ 

„Durch meinen persönlichen Kontakt zu Stefan Schwartze, Obmann im Petitionsausschuss, in dessen Wahlkreis ich meine Apotheke habe, verschwand die Petition nicht in der Versenkung“, erklärt Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied und Schatzmeister bei der Freie Apothekerschaft, gegenüber DAZ.online. „Auch wenn es nun fast zwei Jahre bis zur weiteren Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages gedauert hat, muss anschließend das AMG dementsprechend klar das Verbot für Laien definieren, damit die Staatsanwaltschaften die Vorgänge nicht mangels Geringfügigkeit einstellen.“

Rokitta fordert auch, der Gesetzgeber müsse Betreiber von Plattformen in die Haftung nehmen und sie verpflichten, sogenannte Filter für Angebote einzubauen. „Beim 'Renner' des Jahres 2015 Regaine® scheint das gegriffen zu haben“, berichtet er. Er freut sich auf den 14. April – dann werden Abgeordnete im Plenum über die Petition abstimmen. Gleichzeitig kritisiert Rokitta Standesvertreter in Berlin: „Man muss sich die Frage stellen, warum unsere Arbeit, die hohe Kosten für die Mitglieder verursachte, nicht Aufgabe der ABDA ist.“ 


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