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Neuer Rahmenvertrag für Apotheker
Barmer will Retax-Konsens nachverhandeln lassen
Eigentlich waren alle Beteiligten mit dem Konsens zu Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern zufrieden. Nun meldet sich die Barmer GEK zu Wort. Die Krankenkasse stört sich insbesondere an Formulierungen zu Heilungsmöglichkeiten der Apotheker. Es sei völlig unklar, wann die Kassen noch retaxieren dürften und wann nicht.
Anfang der Woche hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nach jahrelangem Streit geeinigt: Künftig gibt es im Rahmenvertrag einen – nicht abschließenden – Katalog von Fehlern auf Rezepten, wegen derer die Kassen Apotheker nicht mehr retaxieren dürfen. Grundsätzlich entsteht der Vergütungsanspruch der Apotheke auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Verordnung, soweit der Fehler nicht die Wirtschaftlichkeit oder die Arzneimitteltherapiesicherheit wesentlich tangiert, heißt es in den neuen Regelungen.
Die Apotheker sollen in Zukunft auch die grundsätzliche Möglichkeit haben, Rezeptfehler zu heilen. Die Barmer GEK bemängelt einen bestimmten Abschnitt dieser neuen Regelung. Darum geht es: Die neue Regelung im Rahmenvertrag sieht an einer Stelle vor, dass Kassen nicht kürzen dürfen, wenn auf dem Rezept Vermerk und Sonderkennzeichen fehlen (etwa wegen Nichtverfügbarkeit oder pharmazeutischer Bedenken) und der Apotheker einen „objektivierbaren Nachweis im Beanstandungsverfahren“ erbringt. Dazu bemängelt die Barmer: „Der neue Rahmenvertrag lässt völlig offen, wie ein objektivierbarer Nachweis im Beanstandungsverfahren aussehen soll, wenn ein Vermerk und ein Sonderkennzeichen auf dem Rezept fehlen“, sagte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. In der Praxis werde es daher einen „großen Interpretationsspielraum“ geben, ob eine Retaxierung erfolgen müsse oder nicht.
Wann können Kassen retaxieren und wann nicht?
Apotheker und Kassen haben zudem vereinbart, dass die Landesapothekerverbände mit den Kassen auf Landesebene weitergehende Verträge abschließen können, in denen noch konkretere Retax-Regeln stehen. Auch bei diesem Punkt sieht die Barmer GEK Gesprächsbedarf: Dem Sprecher zufolge passen die Versorgungsverträge zwischen den einzelnen Kassen beziehungsweise den Kassenverbänden und den Apothekerverbänden noch nicht in jedem Punkt mit der Einigung zum Rahmenvertrag überein. „Das betrifft beispielsweise den Ersatzkassenbereich bei der Monatsfrist zur Vorlage von Rezepten in der Apotheke“, erklärte der Kassensprecher.
Zur Erklärung: Im neuen Rahmenvertrag steht, dass der Apotheker trotzdem Anspruch auf sein Geld hat, wenn er ein Arzneimittel erst nach dem Ablauf der Monatsfrist abgibt – wenn er die Gründe für die Verzögerung nach Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept vermerkt. „Bei dem genannten Beispiel der Überschreitung der Monatsfrist kann es Interpretationsspielräume geben, wie etwa die Rücksprache mit dem Arzt und der Vermerk über die Gründe durch den Apotheker zu dokumentieren sind“, sagte der Barmer-Sprecher. Die Regelung müsse im Dialog zwischen den jeweiligen Vertragspartnern daher konkretisiert werden.
Marginale finanzielle Auswirkungen auf Barmer
Im Gegensatz zu anderen Krankenkassen war die Barmer GEK in den vergangenen Jahren nicht durch eine aggressive Retax-Politik aufgefallen. Auf Nachfrage bestätigte der Kassensprecher daher auch: „Formalprüfungen standen für uns bisher nicht im Vordergrund.“ Insofern seien die „monetären Auswirkungen“ auf die Barmer GEK auch nur „marginal“.
Trotzdem lasse der neue Rahmenvertragstext zu viele Fragen offen. „Einige Formulierungen beziehungsweise deren praktische Umsetzung sind zum jetzigen Zeitpunkt unklar“, so das Resümee des Barmer-Sprechers. Aus Sicht der Kasse ist die Arbeit an den Retax-Regeln daher noch nicht beendet: „Es bedarf hier eines weiteren Dialoges zwischen den Vertragspartnern.“
2 Kommentare
Die kranken...
von Thorsten Dunckel am 28.05.2016 um 8:54 Uhr
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Marginal? Meine Erfahrungen sind andere...
von Nadja Hamann am 28.05.2016 um 1:10 Uhr
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