ECA Foundation

GMP-Organisation nimmt deutsche Behörden in Beirat auf

Stuttgart - 03.08.2016, 13:45 Uhr

Die ECA-Stiftung setzt sich für einheitliche Standards bei der Guten Herstellungspraxis ein. Bei der Besetzung ihres Beirats war sie aber offenbar zu forsch. (Foto: Herrndorff / Fotolia)

Die ECA-Stiftung setzt sich für einheitliche Standards bei der Guten Herstellungspraxis ein. Bei der Besetzung ihres Beirats war sie aber offenbar zu forsch. (Foto: Herrndorff / Fotolia)


Die ECA Foundation setzt sich für einheitliche pharmazeutische Qualitätsstandards ein. Im neuen Beirat sollen auch Behördenvertreter neue Regularien oder Positionspapiere zu Qualitäts- und Compliancethemen kommentieren. Doch offenbar wurden nicht alle Behörden vorab gefragt, ob sie der Beiratstätigkeit zustimmen: In Reaktion auf eine Anfrage von DAZ.online intervenierte das Regierungspräsidium Tübingen bei der Stiftung.

Wie die Stiftung ECA Foundation bekannt gab, sind in ihrem neu eingerichteten Beirat namens „Independent Authority Board“ unter anderem Vertreter der Regierung von Oberbayern, des Regierungspräsidiums Tübingen, des Regierungspräsidiums Darmstadt und auch des Paul-Ehrlich-Instituts vertreten. Hintergrund der Gründung dieses Gremiums ist nach Angaben der Stiftung, dass die Diskussion von aktuellen Entwicklungen im GMP-Umfeld mit Interessenvertretern aus Industrie, Wissenschaft und Behörden zu den wichtigsten Zielen der ECA Foundation gehöre. Ziel der unselbstständigen Stiftung ist es unter anderem, GMP-Richtlinien in Europa zu vereinheitlichen. 

Doch können nicht Interessenkonflikte entstehen, wenn Behördenmitarbeiter eine private Stiftung beraten? Offenbar sieht dies auch die ECA Foundation so. Nach ihrer Angabe sei der Beirat nicht direkt an den Aktivitäten der Stiftung beteiligt, und die Mitglieder seien nicht Teil ihrer rechtlichen Struktur. Damit könnten sich deshalb die einzelnen Behördenvertreter von Fall zu Fall für oder gegen eine Beteiligung an einer Diskussion entscheiden. Sie erlaube ihnen auch, bei etwaigen Veröffentlichungen der ECA, Kommentaren oder Positionspapieren, die Unabhängigkeit zu wahren, beispielsweise wenn die ECA neue Regularien kommentiert oder Best-Practice-Papiere veröffentlicht.

Keine Einverständniserklärung aus Tübingen

So wurde beispielsweise das Regierungspräsidium Tübingen für einen Spezialaspekt, die optische Kontrolle von Lösungen auf Partikel, konsultiert. Überrascht zeigt sich die Behörde allerdings, dass der damit befasste Mitarbeiter daraufhin von der ECA in den Beirat berufen worden ist. „Diese Verfahrensweise wird seitens des Regierungspräsidiums Tübingen wie auch seitens des Betroffenen abgelehnt, denn sie basiert nicht auf einer Einverständniserklärung“, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums gegenüber DAZ.online mit. Inzwischen ist der Vertreter von der Beirats-Liste der Stiftung entfernt



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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