DAK/GWQ-Zyto-Ausschreibung

Zyto-Vertragsstart mit Problemen

Berlin - 18.08.2016, 07:20 Uhr

(Foto: VZA)

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DAK und GWQ haben die achte ergänzende Mitteilung zu ihrer Zyto-Ausschreibung veröffentlicht: Ein weiteres Mal wird der Schlusstermin für die Angebotsabgabe nach hinten verschoben. Der Bieterfragenkatalog ist mittlerweile auf 361 Fragen und Antworten angewachsen.

Bis zum heutigen Donnerstag, dem 18. August, sollten die Angebote der Apotheken für die erste bundesweite Zyto-Ausschreibung der DAK und des Kassendienstleisters GWQ Service Plus eingegangen sein. Diesen Schlusstermin hatten die Krankenkassen schon einmal nach hinten verlegt. Ursprünglich sollten alle Angebote bis zum 3. August eingegangen sein. Auch der anfänglich vorgesehene Vertragsstart zum 1. November 2016 ist nun nicht mehr zu halten. Eine neue Vertragsfassung geht von einem Vertragsstart „frühestens“ zum 1. Dezember aus.

Offenbar wirft die Ausschreibung zahlreiche Fragen auf. Während andere Kassen Details ihrer Ausschreibung nur in geschützten Bereichen veröffentlichen oder Nutzern eine Vertraulichkeitserklärung abverlangen, geben sich die DAK und GWQ sehr transparent. Auch der Bieterfragenkatalog ist offen zugänglich. Und dieser zeigt: Es gibt reichlich Nachfrage-Bedarf. Zum Stand 16. August ist das „Fragen und Antworten“-Dokument auf 147 Seiten mit 361 Fragen angewachsen.

Fragen über Fragen

Dies ist offenbar auch der wesentliche Grund für die erneute Verlängerung der Angebotsfrist – die die Kassen ausdrücklich „ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht“ vornehmen.

Unklar war offenbar vielen Apotheken, ob auch die ambulant spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V von den Verträgen umfasst ist. Hier stellen die Kassen nun klar: Das ist sie nicht (§ 1 Rahmenvertrag). Allerdings: Ambulanzen an Krankenhäusern sind umfasst, sofern es sich um eine Einrichtung nach § 116b in der Fassung bis zum 31. Dezember 2011 handelt und die Versorgung über eine öffentliche Apotheke stattfindet. Das Gleiche gilt für entsprechend ermächtigte Ärzte in Krankenhäusern. (Bieterfragen 306 und 308)

Viele Fragen rankten sich auch um Verwürfe. Da diese im Angebotspreis enthalten sind, also Risiko der Apotheke bleiben, fragten Apotheker hier zum Beispiel nach Sonderregelungen für besonders teure – und damit existenzgefährdende – Verwürfe. Hier lautet eine Standardantwort: „Wir bitten darum, dass keine Gebote getätigt werden, wenn Sie für Ihre Kalkulation keine Wirtschaftlichkeit sehen“.

Wer jetzt noch Fragen zu der Ausschreibung hat, kann diese noch bis zum 23. August, 12 Uhr, stellen.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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