Zyto-Ausschreibung

DAK muss noch üben

Berlin - 18.07.2016, 16:30 Uhr

Die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen ist nur für wenige Apotheken ein Geschäftsmodell. Vermutlich werden die Ausschreibungen für eine noch größere Konzentration sorgen(Foto: VZA)

Die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen ist nur für wenige Apotheken ein Geschäftsmodell. Vermutlich werden die Ausschreibungen für eine noch größere Konzentration sorgen(Foto: VZA)


Ende Juni haben DAK und der Kassendienstleister GWQ ihre Zyto-Ausschreibung für ganz Deutschland gestartet. Das erste Projekt dieser Art startet allerdings holprig – schon sechs Mal hat die DAK ergänzende Angaben veröffentlicht. Jetzt hat sie auch den Schlusstermin für den Angebotseingang um eine Woche nach hinten verschoben.

Die DAK-Gesundheit und mehr als 40 weitere kleinere Krankenkassen – zumeist BKKen – wollen bei der Versorgung ihrer ambulant versorgten krebskranken Versicherten gemeinsam sparen. Daher haben die DAK und die GWQ Service Plus die Versorgung mit in Apotheken hergestellten onkologischen Zubereitungen bundesweit in 322 Losen ausgeschrieben. Dabei konnten sie bereits von den Vorreitern der Ausschreibungen im Zyto-Bereich lernen. Entsprechend umfangreich und detailliert sind auch die Rahmenverträge für die Versorgung – es gibt jeweils einen für die DAK und einen für die GWQ-Kassen. Sie umfassen 19 bzw. 20 Seiten. Darin finden sich unter anderem Regelungen zu den Abgabevoraussetzungen, Preisen und zur Abrechnung – ebenso solche zu Vertragsstrafen, etwa bei Lieferausfällen (bis 5.000 Euro im Einzelfall), und außerordentlichen Kündigungsgründen (z.B. wenn Vertragsstrafen von 10.000 Euro und mehr verwirkt wurden).

Dennoch macht die umfangreiche Ausschreibung offenbar Probleme. Wer sie bei TED – tenders electronic daily –, einem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, verfolgt, muss feststellen: Seit der Auftragsbekanntmachung am 29. Juni 2016 gab es bereits sechs Veröffentlichungen mit „Ergänzenden Angaben“. Solche Ergänzungen sind an sich keine Seltenheit. In dieser Fülle sind sie allerdings doch auffällig.

Postleitzahlen vergessen

Nach einer Woche änderte die DAK bereits die vorgesehene Vertragslaufzeit. In der Auftragsbekanntgabe waren 24 Monate angegeben – nun sind es nur noch zwölf. Offenbar ein Versehen. Tatsächlich hatten die Kassen schon vorab die einjährige Laufzeit angekündigt. Nach wie vor sieht die Ausschreibung vor, dass diese zweimalig um jeweils zwölf Monate verlängert werden kann.  

In drei weiteren Ergänzungen konkretisierte die DAK die Gebietslose, die zunächst nur nach den Kassenärztlichen Vereinigungen zuzüglich einer Nummer bezeichnet waren, mit Postleitzahlen. Dann wurde in einer weiteren Veröffentlichung unter anderem klargestellt, dass öffentlicher Auftraggeber dieser Ausschreibung die Einkaufsgemeinschaft der DAK-Gesundheit zusammen mit der GWQ-ServicePlus AG ist.

Zu guter Letzt wurde dann noch beim „Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge“ nachjustiert. Apotheken, die mitbieten wollen haben nun eine Woche länger Zeit, nämlich bis zum 10. August 2016 um 13 Uhr. Zuvor war der 3. August um 12 Uhr Schlusstermin.

108 Fragen und Antworten

Auch ein Fragen- und Antworten-Katalog zur Ausschreibung ist von einem zweiseitigen Dokument (Stand: 29. Juli 2016) auf ein mittlerweile 37-seitiges (Stand: 15. Juni 2016) angewachsen, in dem 108 Fragen von Apotheken gebündelt wurden. Dem jüngeren Dokument lassen sich daher weitere interessante Informationen entnehmen. Beispielsweise dass im Postleitzahlenbereich Regen (94209) zurzeit keine Ausschreibung durchgeführt wird. Oder dass für einige Apotheken virulente Problem der Abrechnung von Verwürfen in den Bewerbungsbedingungen geregelt ist – und zwar kurz und knapp zugunsten der Kassen: „Etwaige Verwürfe sind im Angebotspreis abgegolten“. 

Weitere Informationen rund um die Ausschreibung mit sämlichen Unterlagen finden Sie auf dem Deutschen Vergabeportal.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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