Verbesserte Früherkennung bei Kindern
Von September an gelten neue Regeln für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, das meldet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Mit dem Programm (U1 bis U9) wurde auch das gelbe Untersuchungsheft grundlegend überarbeitet. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein. Das soll dazu beitragen, dass wichtige Schutzimpfungen rechtzeitig und vollständig vorgenommen werden, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Zuletzt hatte es immer wieder Fälle von Masern gegeben, die Experten auf eine zunehmende Impfmüdigkeit der Deutschen zurückführen.
Verbesserungen gibt es ab 1. September auch bei Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung.
Neugeborene können vom 1. September an bundesweit auch auf Mukoviszidose getestet werden. Forciert wurde das Screening zur Früherkennung der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit vom Universitätsklinikum in Dresden. Dort werden bereits seit zehn Jahren alle in Ostsachsen zur Welt kommenden Kinder beim üblichen Neugeborenen-Screening auf diese Erkrankung untersucht.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben laut Gemeinsamem Bundesausschuss im Gesundheitswesen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, „die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden“.