Kammer Brandenburg setzt Zeichen

Apotheker zahlen wieder volle ABDA-Beiträge

Potsdam - 10.11.2016, 07:00 Uhr

Die Apothekerkammer Brandenburg will nach dem EuGH-Urteil Geschlossenheit im Apothekerstand demonstrieren. (Foto: DAZ)

Die Apothekerkammer Brandenburg will nach dem EuGH-Urteil Geschlossenheit im Apothekerstand demonstrieren. (Foto: DAZ)


Die Apothekerkammer Brandenburg zahlt wieder volle Mitgliedsbeiträge an die ABDA. Das hat die Kammerversammlung am 9. November beschlossen. Die Kammer hatte im 2. und 3. Quartal 2016 ihren Beitrag halbiert, weil sie die Interessen der Basis in der ABDA nicht ausreichend vertreten sah. Sie wollte damit ein Zeichen setzen – und meint, dies sei ihr auch gelungen.

Ende Juni hatte die Landesapothekerkammer Brandenburg für Aufsehen gesorgt: Die Kammerversammlung hatte auf Vorschlag ihres Vorstandes beschlossen, den Mitgliedsbeitrag zur ABDA um die Hälfte zu kürzen. Kammerpräsident Jens Dobbert hatte zuvor deutliche Kritik an der Berliner Standesvertretung geübt. Wie die ABDA-Spitze mit den Sorgen der Apotheker an der Basis umging, missfiel ihm, ebenso der seinerzeit kurz vor der Abstimmung stehende ABDA-Haushaltsentwurf, der unter anderem viel Geld für eine Imagekampagne vorsah.

Keine Schwächung der ABDA, aber ein Zeichen

Dobbert hatte aber auch betont, dass er mit der  Beitragskürzung „keine Schwächung der ABDA“ wolle – sondern „eine von allen Mitgliedsorganisationen getragene Vertretung auf Bundesebene und eine effektive Verwendung der Beiträge unserer Mitglieder“. Es gehe vor allem darum, ein Zeichen zu setzen, dass auf Bundesebene einiges zu überdenken ist.

Doch nun haben sich die Wogen geglättet. Dobbert schilderte auf der Kammerversammlung am gestrigen Mittwoch, welche Folgen der Beschluss aus dem Juni hatte. Am Tag nach der Brandenburger Kammerversammlung tagte in Berlin die ABDA-Mitgliederversammlung. Und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt habe dort eindeutig das Signal in Richtung Brandenburg gesendet, „dass er willens ist, die Beiträge mit aller Härte einzufordern“, berichtete Dobbert. Schmidt selbst hatte seinerzeit nach der Mitgliederversammlung öffentlich erklärt, man habe „eine Lösung mit den Kollegen aus Brandenburg gefunden, wie wir das Problem im beiderseitigen Interesse aus der Welt schaffen können“.

ABDA leitet Mahnverfahren ein

Doch ganz so einfach war es mit der Lösung zunächst nicht. Einer ersten Einladung des Kammervorstands zu einem klärenden Gespräch folgte Schmidt nicht. Seine Botschaft sei gewesen: Er komme gerne nach Brandenburg – aber erst, wenn die Zahlung vollumfänglich erfolgt ist. Doch Dobbert verwies auf den geltenden Beschluss der Kammerversammlung. Gezahlt werden könne nicht, bevor dieser Beschluss wieder von der Kammerversammlung aufgehoben werde. Die ABDA machte daraufhin die Worte ihres Präsidenten wahr. Sie leitete ein Mahnverfahren ein und fordert nun die ausstehenden Beiträge zuzüglich 8,12 Prozent Verzugszinsen ein.

Treffen mit Schmidt und Schmitz im September

Doch mittlerweile ist es am 14. September zu einem Treffen des Brandenburger Kammervorstandes mit Schmidt und ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gekommen. Schmidt habe sich für seine harten Worte entschuldigt, sagte Dobbert. Er habe andere Beweggründe hinter der Entscheidung vermutet.

Sodann habe man den ganzen Vormittag über ein Positionspapier des Kammervorstandes diskutiert – die „Brandenburgischen Positionen“. Darin geht es beispielsweise um die Forderung nach einem vorbehaltlosen Bekenntnis zur Rezeptur und deren Qualitätssicherung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Stärkung der heilberuflichen Tätigkeit der Apotheker. Schmidt habe zugehört – und einiges davon offenbar auch verinnerlicht. So habe Schmidt etwa in seinem Lagebericht auf dem Deutschen Apothekertag die Rezepturherstellung als pharmazeutische Kernkompetenz herausgestellt.

Gesichtswahrung für beide Seiten

Dobberts Fazit: Brandenburg hat der ABDA seine Positionen vortragen können, und Präsident Schmidt hat sie aufgegriffen. Nun trage er als Brandenburger Kammerpräsident auch die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Beitragsmitteln seiner Kammermitglieder. Daher sollte die Kammerversammlung beschließen, die ABDA-Beitragskürzung aufzuheben und die satzungsgemäßen Pflichten zur Beitragszahlung an die ABDA wieder erfüllen, was dann auch geschah. 

Doch Dobbert versprach zugleich, man werde „auch in Zukunft mit einem offenen Blick nach Berlin schauen und unsere Forderungen nicht aus dem Auge verlieren“. Es sei überdies ein deutliches Signal nach Berlin – gerade nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung – dass auch Brandenburg geschlossen hinter den Aktivitäten der ABDA stehe. Dobbert erkannte offen an: Die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA nach dem 19. Oktober sei „sehr effektiv und mit einer großen Durchschlagskraft versehen“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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