Diskussion um Förderfähigkeit

TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?

Bis 30. September 2020 müssen Apotheken sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Dazu benötigen sie unter anderem Konnektoren und Kartenlesegeräte. Einige Anbieter dieser Hardware bewerben derzeit massiv „Frühbucherangebote“. Der Deutsche Apothekerverband rät den Apothekern hingegen noch zu warten. Die derzeit verkauften Geräte seien nicht für den Zuschuss der GKV qualifiziert, heißt es. Laut dem Hersteller CompuGroup Medical (CGM) und GKV Spitzenverband lässt sich dieses „Manko“ aber mit einem Update beheben. 

TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?

Vor kurzem hat das Bundeskabinett das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Apotheker sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Dazu benötigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis, den sie von der Kammer bekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen, um auf das System zugreifen zu können. Und es braucht bestimmte Hardware, nämlich Konnektoren und Kartenlesegeräte. Das kostet natürlich alles Geld. Apotheker und Kassen wurden deshalb gesetzlich dazu aufgefordert, eine „Vereinbarung zum Ausgleich der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Apothekeninhabern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie der Kosten, die den Apothekeninhabern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“ zu treffen. Und das haben sie auch getan. Konkret sollen die Apothekeninhaber zunächst einmalige Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen für die TI-Anbindung erhalten. Aus den neuen Anlagen zum Rahmenvertrag geht hervor, dass sie unter anderem ein sogenanntes „Erstausstattungsbundle“ in Höhe von 1362 Euro abrechnen können. Damit abgedeckt werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Dazu kommt eine Aufwandsentschädigung und es können unter Umständen Pauschalen für weitere Terminals abgerechnet werden.

DAV rät abzuwarten

Den GKV-Zuschuss gibt es allerdings nicht für jeden beliebigen Konnektor – es muss ein sogenannter „E-Health-Konnektor“ sein. Für die derzeit im Rahmen von Frühbucherangeboten angebotenen VSDM-Konnektoren gibt es die Förderung nämlich laut Aussage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nicht. Die Zulassung stehe noch aus. Zwar könnten jetzt gekaufte VSDM-Konnektoren entsprechend zu E-Health-Konnektoren upgegradet und auch später benutzt werden, für den GKV-Zuschuss seien sie aber dennoch voraussichtlich nicht qualifiziert. Und so lautet die Empfehlung des DAV an die Apotheker: Abwarten bis es die Konnektoren mit entsprechender Zulassung gibt, dann ist der GKV-Zuschuss sicher.

Dementsprechend wurden nun auch die Verbände informiert, die die Informationen an ihre Mitglieder weitergeben. In dem Schreiben, das vom Abteilungsleiter TI/Telematik unterzeichnet ist, heißt es, dass die Refinanzierung dieser VSDM-Konnektoren nicht von der mit dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Vereinbarung erfasst sei, sondern lediglich für E-Health-Konnektoren mit den bereits implementierten Fachmodulen NFDM, eMP / AMTS und QES, gelte. Man rate deswegen von der Bestellung der derzeit angebotenen Konnektoren ab.

CGM: VSDM-Konnektoren sind mit Update förderfähig

Die CompuGroup erklärt auf Nachfrage von DAZ.online: „Die aktuell gültige Finanzierungsvereinbarung für Apotheken setzt einen sogenannten E-Health-Konnektor voraus, also einen Konnektor mit den Anwendungen NFDM und eMP sowie QES (Qualifizierte elektronische Signatur).“ Soweit ist man sich offensichtlich mit dem DAV einig. 

Weiter heißt es dann aber, der aktuell angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+ sei voll zukunftsfähig und werde mit dem vorgenannten E-Health-Upgrade zum sogenannten E-Health-Konnektor. Und auch bezüglich der Finanzierung ist sich die CGM sicher. Der GKV-SV habe nämlich gegenüber CGM unlängst bestätigt, dass es unerheblich sei, ob der Konnektor per Upgrade zum E-Health-Konnektor werde, oder bereits mit den Funktionen ab Werk ausgeliefert wird, heißt es. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades und der aktiven Nutzung durch die Apotheke bestehe der Förderanspruch für Beschaffung und laufenden Betrieb. Die Finanzierungsvereinbarung sehe dabei vor, dass Apotheken die Förderung zur Anschaffung der TI-Komponenten spätestens zum Ende des Folgequartals, welches auf das Quartal der Installation folgt, auf Antrag erhalten. 

Eine Apotheke, die sich bereits in 2019 für die Installation der TI-Komponenten entscheide, wird laut CGM voraussichtlich im März 2020 die Förderpauschale erhalten. Voraussetzung hierfür sie jedoch die Zulassung der Anwendungen NFDM/eMP („E-Health-Upgrade“) in Q4/2019. Bei späterer Bestellung und einer Installation erst in Q1/2020 erfolge die Auszahlung der Förderpauschale voraussichtlich erst im Juni 2020.

GKV-Spitzenverband bestätigt CGM-Auffassung

Die Auffassung der CGM bestätigt der GKV-Spitzenverband. Eine Sprecherin erklärt auf Nachfrage von DAZ.online, dass in der Finanzierungsvereinbarung mit den Apothekern festgelegt sei, dass ein E-Health-Konnektor finanziert wird. Durch ein Update könne ein VSDM-Konnektor durchaus zum E-Health-Konnektor werden (das werde auch in den Arzt- und Zahnarztpraxen zukünftig so erfolgen), der dann als solcher und mit der aktiven Nutzung durch den Apotheker förderfähig sei.

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