Bundesrat, Bundestag

Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform

Berlin - 14.08.2019, 16:25 Uhr

Der vorläufige Zeitplan steht: Die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll im November dieses Jahres im Bundestag beschlossen werden. (s / Foto: imago images / Eibner)

Der vorläufige Zeitplan steht: Die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll im November dieses Jahres im Bundestag beschlossen werden. (s / Foto: imago images / Eibner)


Der Beschluss der Apothekenreform im Bundeskabinett ist knapp einen Monat alt. Inzwischen steht fest, wann die dazu gehörige Sammelverordnung und das Apotheken-Stärkungsgesetz im Bundesrat erstmals besprochen werden sollen. Aber auch ein grober Zeitplan für die Diskussionen im Bundestag steht nun. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz mit dem Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte im November beschlossen werden.

Wie geht es weiter mit der von der Bundesregierung geplanten Apothekenreform? Die Erinnerungen an den Kabinettsbeschluss aus dem Juli sind noch frisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass das Vorhaben im Herbst parlamentarisch beraten werden soll. Doch die Frage nach dem weiteren Verlauf ist nicht einfach beantwortet. Dies liegt zunächst daran, dass die Reform in zwei Teile aufgegliedert wurde: Eine Sammelverordnung, mit der unter anderem das Apothekenhonorar und die Apothekenbetriebsordnung verändert werden sollen, und das Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem unter anderem das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich und die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen sollen.

Die Sammelverordnung: Wie der Zeitplan für die Umsetzung der Sammelverordnung ist, hatte DAZ.online bereits berichtet. Zur Erinnerung: In der Verordnung will die Bundesregierung die Notdienstpauschale erhöhen und einige Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung vornehmen. Unter anderem soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neue Botendienst-regelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger. Am 20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen. Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Für die Anpassung des Apothekenhonorars gibt es eine Drei-Monats-Frist – ein möglicher Termin wäre also Ende Dezember 2019.

Die genauen Inhalte der Verordnung und deren mögliche Umsetzungstermine können Sie nochmals hier nachlesen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

was mich mal interessieren würde (Digitalisierung)

von Karl Friedrich Müller am 15.08.2019 um 9:04 Uhr

wenn es stimmt, dass die sogenannten Konnektoren eine Eintrittspforte oder besser eine Einladung für Hacker sind, wer büßt dafür?
Die Regierung und Spahn nicht, obwohl die verantwortlich sind und mit der Haltung "Bedenken second" auch die Verantwortung nicht negieren können. Im Gegenteil, man ZWINGT uns und die Ärzte, unsichere Komponenten einzubauen und anzuwenden.
Die IT Anbieter haften bestimmt auch nicht. (Datenschutz, zerstörte Software, Erpressung)
Also sind wir der A...., der von den Hunden gebissen wird. Bußgelder, Haftung usw. ein?
Online liest man genug darüber, aufgegriffen wird es nirgends.
Stecken alle den Kopf in den Sand? es ist noch immer gut gegangen? Wir schaffen das? Wird schon nix passieren? Es hätte schlimmer kommen können?
Macht mich fassungslos.
Jeder Furz wird kontrolliert. Aber erst mal einen Riesenschaden anrichten, der vermeidbar wäre?

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3 Monatsfrist

von Dr Schweikert-Wehner am 14.08.2019 um 22:20 Uhr

Kann mir mal einer erklären, wieso es diese Regelung gibt und wo das steht?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 3 Monatsfrist

von Roland Mückschel am 15.08.2019 um 11:53 Uhr

Darf man Ihnen nicht sagen. Geheimverhandlungen und so...

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