Bundesratsbeschluss für das Rx-Versandverbot

Kiefer: Länderposition soll beachtet werden, aber nicht die Reform blockieren

Auf der Agenda der Bundesrats-Sitzung stand am heutigen Freitag das Apotheken-Stärkungsgesetz. Die Länderkammer hat mit knapper Mehrheit beschlossen, der Bundesregierung Änderungen an dem Gesetz zu empfehlen, darunter das Rx-Versandverbot. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer wünscht sich zwar, dass diese Position im weiteren Gesetzgebungsverfahren beachtet wird. Allerdings dürfe das Reformpaket dadurch nicht blockiert werden, weil es für die Apothekerschaft auch sehr wichtige, positive Änderungen beinhalte.

Kiefer: Länderposition soll beachtet werden, aber nicht die Reform blockieren

Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag in Berlin erstmalig mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Apothekenreformpaket befasst. In ihrem Beschluss fordert die Länderkammer substanzielle Anpassungen: Insbesondere soll der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten und der Regierungsentwurf des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) entsprechend abgeändert werden. Dazu erklärt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:

Für die Apothekerschaft ist entscheidend, dass die Bevorteilung ausländischer Arzneimittelversender und die Diskussion um eine Apothekenreform nach drei Jahren langen Wartens in einen Gesetzgebungsprozess mündet und endlich etwas passiert. Die Bundesregierung hat diesen Prozess mit dem Entwurf des VOASG und der begleitenden Verordnung angeschoben. Damit wurde die Grundlage für eine Befassung in der Länderkammer geschaffen. Der Bundesrat hat für das Paket jetzt etliche Änderungen vorgeschlagen. Nach intensiver Diskussion fordert er zur Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Versandhandelsverbot anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen sozialrechtlichen Absicherung, weil nur so die Gleichpreisigkeit in Deutschland vollständig wiederhergestellt werden kann. Für die Apothekerschaft war und ist das Versandhandelsverbot stets der sicherste und beste Weg, um der Arzneimittelpreisverordnung als eigentlichem Element der sozial gerechten Steuerung wieder uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Die Arzneimittelaufsicht ist Ländersache. So ist es erfreulich oder geradezu naheliegend, dass auch der Bundesrat es jetzt fordert, weil die Länder nah an der Versorgung vor Ort sind. Ich wünsche mir, dass diese Position der Länder in der weiteren parlamentarischen Beratung beachtet wird und das Reformpaket dennoch nicht in eine Blockade gerät, zumal es mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und der Anpassung von Vergütungsbestandteilen weitere, für die Apothekerschaft auch sehr wichtige Änderungen beinhaltet. Auch was die begleitende Verordnung angeht, hat der Bundesrat entscheidende Korrekturen vorgeschlagen, die Teile unsere Vorstellungen aufnehmen, weil sie die Situation beim Botendienst klären und das Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten wasserdicht machen. Abgabeautomaten sind nun einmal gerade kein Bestandteil des Versandhandels. Ich erwarte, dass die Bundesregierung den Prozess jetzt weitertreibt, die Verordnung unter Beachtung der Position des Bundesrates zügig in Kraft setzt und den Gesetzentwurf möglichst bald dem Bundestag zuleitet. Wir brauchen diese Reform, und wir brauchen sie jetzt, um die Folgen des Eingriffs des EuGH in die Gestaltung der Arzneimittelversorgung zu mindern und um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern.“  

Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) 

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