Falsche Daten

Gutachten stellt wissenschaftliche Grundlagen für EU-Abwasserrichtlinie in Frage

Die Arzneimittelhersteller sollen den größten Teil der Kosten für die Nachrüstung von Kläranlagen übernehmen. Ein Gutachten soll nun belegen, dass die EU-Kommission falsche Datengrundlagen für das Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegt hatte und zu Unrecht die Arzneimittelbranche als Hauptverursacher zur Kasse bittet.

Gutachten stellt wissenschaftliche Grundlagen für EU-Abwasserrichtlinie in Frage

Der Branchenverband Pharma Deutschland unterstreicht mit der Veröffentlichung eines Gutachtens seine Kritik an der neuen EU-Abwasserrichtlinie. Nach einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Ramboll über die Herkunft von Mikroverunreinigungen in Abwässern weisen die von der EU-Kommission zu Grunde gelegten Daten erhebliche Mängel auf. Die Kommission geht von der Annahme aus, dass 66 Prozent der Mikroschadstoffe von Arzneimitteln stammen.

Dabei seien relevante wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert worden, heißt es in einer Pressemitteilung von Pharma Deutschland. Von 37 verfügbaren Studien zum Thema seien nur fünf berücksichtigt worden – und zwar jene, die sich überwiegend auf Arzneimittel fokussierten. Andere Studien, die andere Schadstoffquellen wie Mikroplastik, Industriechemikalien, Pestizide und Biozide im Blick hatten, wurden demnach nicht berücksichtigt.

Das Ramboll-Gutachten wurde im Auftrag von Pharma Deutschland, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und Pro Generika in Auftrag gegeben.

Die neue EU-Abwasserrichtlinie wurde Anfang November von EU-Rat abgesegnet. Dadurch müssen Arzneimittelhersteller zukünftig 80 Prozent der anfallenden Kosten für eine zusätzliche vierte Filterstufe in Kläranlagen zahlen. Die Arzneimittelhersteller warnen davor, dass die Herstellung bestimmter Wirkstoffe damit nicht mehr lukrativ werden könnte und Arzneimittelpreise stark steigen könnten.

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