AvP-Insolvenz

BGH billigt Apothekerin Auskunftsrechte zu

Zur AvP-Insolvenz gibt es eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), diesmal aufgrund der Klage einer Apothekerin. Der BGH hat ihr begrenzte Auskunftsrechte zu Zahlungen der Krankenkassen zugestanden, damit sie ihre finanziellen Ansprüche prüfen kann. Außerdem machte der BGH deutlich, dass Aussonderungsrechte nicht greifen, wenn die betroffenen Abrechnungsgelder mit Mitteln des Rechenzentrums vermischt wurden.

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