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Gericht verbietet Werbung für „Abnehmspritze“
Ein weiterer Erfolg für die Apothekerkammer Nordrhein im Kampf gegen fragwürdige Geschäftsmodelle von Online-Händlern: Das Landgericht München hat am gestrigen Montag der Online-Apotheke Apomeds per einstweiliger Verfügung untersagt, gegenüber Endverbrauchen für die „Abnehmspritze“ zu werben.
Erstellt am 04.03.2025, 16:30 Uhr

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Gericht verbietet Werbung für „Abnehmspritze“
Ein weiterer Erfolg für die Apothekerkammer Nordrhein im Kampf gegen fragwürdige Geschäftsmodelle von Online-Händlern: Das Landgericht München hat am gestrigen Montag der Online-Apotheke Apomeds per einstweiliger Verfügung untersagt, gegenüber Endverbrauchen für die „Abnehmspritze“ zu werben.
Gericht verbietet Werbung für „Abnehmspritze“
Ein weiterer Erfolg für die Apothekerkammer Nordrhein im Kampf gegen fragwürdige Geschäftsmodelle von Online-Händlern: Das Landgericht München hat am gestrigen Montag der Online-Apotheke Apomeds per einstweiliger Verfügung untersagt, gegenüber Endverbrauchen für die „Abnehmspritze“ zu werben.
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