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Klage der Wettbewerbszentrale
Urteile zu Mayd-Sonntagslieferungen aufgehoben
Sowohl das Landgericht Köln als auch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Köln, hielten es für unlauter, wenn in Nordrhein-Westfalen sonn- und feiertags Arzneimittel über einen Schnelllieferdienst ausgeliefert werden, obwohl die dahinterstehende Apotheke keinen Notdienst hat. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile nun aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Erstellt am 10.03.2025, 08:15 Uhr

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Depot-Exenatid auch mit Basalinsulin
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