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BGH-Urteil im Mayd-Prozess
Arzneimittellieferung an Sonn- und Feiertagen war rechtswidrig
In Kooperation mit dem Lieferdienst Mayd hatte eine Apotheke an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel vertrieben. Das stuften verschiedene Gerichte als Rechtsverstoß ein. Der Beklagte ging in Berufung, nun musste der Bundesgerichtshof in dem Fall entscheiden. Die Begründung des Urteils liegt jetzt vor.
14.03.2025, 08:15 Uhr

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Geschäfte mit der Fälschungssicherheit
In wenigen Monaten tritt die EU-Richtlinie zur Fälschungssicherheit von Arzneimitteln in Kraft. Pharmaunternehmen, Großhändler und Apotheker müssen sich hierzulande per Gesetz dem System von Securpharm anschließen, eine Initiative mehrerer Verbände. Darüber hinaus wollen aber auch IT- und Softwareunternehmen an dem lukrativen Geschäft teilhaben. Sie sprechen insbesondere die Pharmahersteller an, um sie bei der Erstellung und Verwaltung der Seriennummern zu unterstützen. | Von Thorsten Schüller
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