BGH-Urteil im Mayd-Prozess

Arzneimittellieferung an Sonn- und Feiertagen war rechtswidrig

In Kooperation mit dem Lieferdienst Mayd hatte eine Apotheke an Sonn- und Feiertagen Arzneimittel vertrieben. Das stuften verschiedene Gerichte als Rechtsverstoß ein. Der Beklagte ging in Berufung, nun musste der Bundesgerichtshof in dem Fall entscheiden. Die Begründung des Urteils liegt jetzt vor.