NRW: Aus Comirnaty kann auch siebte Dosis genutzt werden
„Wir sagen: Macht das pragmatisch“, erklärte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am gestrigen Mittwoch in Düsseldorf gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Demnach darf aus den Impfstoff-Fläschchen von Biontech/Pfizer in Nordrhein-Westfalen auch eine mögliche siebte Dosis genutzt werden. Voraussetzung sei, dass aus dem jeweiligen Fläschen eine volle siebte Einzeldosis von 0,3 Millilitern entnommen werden könne. Dagegen bestünden keine Bedenken.
Nicht passieren dürfe aber, dass aus verschiedenen Fläschchen Impfstoff vermischt werde. Das Landesministerium geht laut dpa weiter davon aus, dass in der Regel sechs Impfdosen pro Fläschchen enthalten sind, weil die Zulassung diese Anzahl vorsieht. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass die siebte Dosis genutzt werden könne.
Am 8. Januar hatte die Europäische Arzneimittelbehörde EMA empfohlen, die Produktinformation des Biontech/Pfizer-Impfstoffs gegen COVID-19 zu aktualisieren. Damit sollte klargestellt werden, dass jede Impfampulle sechs statt fünf Dosen enthält. Allerdings nur, wenn bei der Entnahme Spritzen und/oder Nadeln mit geringem Totvolumen verwendet werden.
Eine siebte Dosis ist möglich – bei mindestens 50 Prozent der Ampullen
Wie die DAZ 3/2021 berichtete, enthält eine Comirnaty-Ampulle nach Verdünnung 2,25 ml Impfstoff, „rechnerisch also sieben Dosen à 0,3 ml“. Bereits am 14. Januar 2021 hatte die „Stuttgarter Zeitung“ mit Prof. Dr. Hans-Peter Lipp, Tübingen, Prof. Dr. Martin Hug, Freiburg, und Dr. Karlheinz Stiefvater, Mannheim, gleich mehrere Klinikapotheker in leitender Funktion zitiert. Diese plädierten für die Entnahme einer siebten Dosis. Mithilfe von Feindosierspritzen sei das durchaus möglich, hieß es. Prof. Dr. Lipp, Chefapotheker der Apotheke der Universitätsklinik Tübingen, erklärte gegenüber der DAZ, dass er dies selbst ausprobiert habe.
Seinen Erfahrungen zufolge ist die siebte Entnahme bei entsprechendem handwerklichen Geschick und dem richtigen Besteck bei mindestens 50 Prozent der Ampullen möglich. Auch die FDA sieht die siebte Dosis als eine Option.
Durch die Zulassung gedeckt, ist die siebte Dosis nicht – es liegt also in der ärztlichen Verantwortung. Angesichts des großen Mangels an Impfstoff hält Lipp das für vertretbar. Doch auch er betont, dass keinesfalls Ampullenreste gesammelt und dann verimpft werden sollten. Denn der aus mRNA-haltigen Lipidnanopartikeln bestehende Impfstoff sei sehr empfindlich, so dürfe er keinesfalls geschüttelt werden, hieß es in der DAZ 3/2021. Zudem ist der Impfstoff unkonserviert, aufgezogene Spritzen sollten also unmittelbar verimpft werden.