COVID-19-Vakzine

Das gilt heute für die Impfstoffbestellung

Stuttgart - 01.06.2021, 06:59 Uhr

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)


Alle paar Tage ändern sich derzeit die Modalitäten für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe. Bleiben Sie auf dem Laufenden: DAZ.online bietet jeden Dienstagmorgen eine Übersicht über Liefermengen, Änderungen der Woche und aktuelle Bestellregeln. Diese Woche dürfen die Apotheken erstmalig Bestellungen von Privatärzt:innen entgegennehmen. Außerdem ist die Sonder-PZN für die Zweitimpfungen mit Vaxzevria verfügbar.

Kommende Woche fällt bundesweit die Priorisierung für die Corona-Impfung. Das heißt jeder, der will, kann sich um einen Impftermin bemühen. An einigen Stellen, zum Beispiel den Vertragsarztpraxen in Bayern und Baden-Württemberg, ist das ja ohnehin schon möglich. Ab Montag geht das nun überall, wo geimpft wird. Außerdem beginnen die Betriebsärzt:innen mit den Impfungen, die Bestellungen sind gelaufen, am Mittwoch sollten die Apotheken erfahren, wie viel Impfstoff wirklich zur Verfügung steht.

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. Sie starten kommende Woche mit ihren Impfungen und bestellen folglich am heutigen Dienstag erstmalig. Das funktioniert weitestgehend analog zu den Vertragsärzt:innen. Unterschiede sind, dass sie vorerst nur für Erstimpfungen bestellen dürfen und dass die Bestellung auf einem blauen Rezept erfolgt. Bei den Bestellungen der Vertragsärzte müssen die für Zweitimpfungen vorgesehenen Vaxzevria-Dosen nun mit einer Sonder-PZN gekennzeichnet werden – analog zu Comirnaty.

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Hier die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Für die KW 23 (7. Juni bis 11. Juni 2021) sollen voraussichtlich insgesamt mindestens 3,4 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoffe für die Vertrags- und Privatärzte zur Verfügung stehen. Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Davon 2,6 Mio. Dosen Comirnaty, 0,3 Mio. Dosen Vaxzevria und 0,5 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff Janssen
  • Folgende Höchstbestellmengen werden von den KVen empfohlen:
    • 18 Dosen (3 Vials) Comirnaty® (Biontech) für Erstimpfungen,
    • 20 Dosen (2 Vials) Vaxzevria® (AstraZeneca) für Erstimpfungen
    • Für den COVID-19-Impfstoff Janssen gibt es keine Obergrenze. Wird genauso bestellt wie in KW 22, erhält jeder Vertrags-/Privatarztpraxis 5 Vials COVID-19-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson).
  • Ebenfalls keine Obergrenze gibt es für die Bestellung von Impfstoff für Zweitimpfungen. Dieser wird weiterhin gegenüber den Dosen für Erstimpfungen priorisiert, dennoch kann es zu Kürzungen kommen.
  • Privatpraxen können zunächst nur Bestellungen für die Erstimpfung vornehmen.
  • Die Apotheke muss sich vor der ersten Bestellung von der Bestellberechtigung der Privatärzt:innen überzeugen. Spätestens mit der ersten Bestellung müssen Privatärzte der Apotheke zwei Bescheinigungen vorlegen: 
    • Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Tätigkeit als Privatpraxis. Diese umfasst eine Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer und eine Selbstauskunft des Arztes
    • Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstelle e. V. über die Teilnahme an der COVID-19-Impfkampagne
  • Der Privatärzt:innen nutzen für die COVID-19-Impfstoffbestellung das blaue Rezept, und zwar DIN A6 quer. Als Kennzeichnung dient die PVS-ID (Privatärztliche Verrechnungsstelle). Dies ist laut ABDA die Registrierungsnummer im Impfportal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V..
  • In die entsprechenden Felder des blauen Rezeptformulars, die auf dem rosa Muster-16-Formular für die Betriebsstätten- und Lebenslange Arztnummer (LANR) gedacht sind, kommen Dummy-Nummern: 222222200 (7x2 und 2x0). Die Rechenzentren könnten diese Rezepte sodann als Privatrezepte erkennen.
  • Für die Bestellung der Vaxzevria-Zweitimpfungen ist am heutigen Dienstag ebenfalls erstmalig eine eigene Sonder-PZN zu verwenden: Sonder-PZN BUND II 17491077. Analog zu Comirnaty ist sie keine eigenständige Artikel-PZN, sondern kennzeichnet nur, wie viele Dosen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. In dem Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“, das auf der Coronaseite der ABDA-Homepage zu finden ist, sind unter anderem Bestellbeispiele für die Zweitverordnung von Vaxzevria mit der neuen Sonder-PZN aufgeführt.
  • Die Bestellungen der Betriebsärzte für die KW 24 müssen wegen des Feiertags in einigen Bundesländern bis Mittwoch vorliegen statt wie sonst Donnerstag. Das gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Bundesland Feiertag ist oder nicht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Endlich Impfstoff genehmigt !!??

von Helene Goetz am 07.06.2021 um 14:29 Uhr

Länger ging es wohl nicht, den Privatarzt und seine Patienten hinzuhalten. Ich als Privat-Patient sehe das so. Wir zahlen einen höheren Satz in den Rechnungen, was für viele Ärzte eine Möglichkeit sein mag, per Mischkalkulation die eher knappen Zahlungen der Kassenpatienten etwas zu kompensieren. Soweit so gut. Dass aber wir, aus welchen Gründen auch immer, so hintan gestellt werden, empfinde ich persönlich als unanständig.
Sollte mir jemand plausibel begründen können, warum das so sein muss, wäre ich dankbar.

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