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Ende eines langjährigen Rechtsstreits
BGH bekräftigt Datenschutz beim Arzneimittelkauf via Amazon
Verkauft eine Apotheke Arzneimittel über eine Plattform wie den Amazon Marktplatz, muss zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden eingeholt werden, damit deren Bestelldaten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht vor, der von einem konkurrierenden Apotheker wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs von diesem Donnerstag.
Erstellt am 27.03.2025, 09:45 Uhr

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Verkauft eine Apotheke Arzneimittel über eine Plattform wie den Amazon Marktplatz, muss zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden eingeholt werden, damit deren Bestelldaten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht vor, der von einem konkurrierenden Apotheker wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs von diesem Donnerstag.
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