Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP |  Wie oft die Gebühr für die BtM-Gebühr auf einer Verordnung abgerechnet werden darf, darüber sind sich zurzeit der DAV und der GKV-Spitzenverband ... » Weiterlesen

Dass Apotheken gern zur Kasse gebeten werden, selbst wenn sie weder Verursacher der Retaxation sind noch eine entsprechende Vertragsgrundlage für die ... » Weiterlesen

Schon im Jahr 2009 hatte die AOK einen Rabattvertrag für Omeprazol über N1-Größen mit 15 Stück, N2 mit 28 Stück, N3 mit 56 Stück und N3 mit 98 Stück ... » Weiterlesen

DAP |  Für die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen eines Akut­bedarfes bzw. im Notdienst gibt der Rahmenvertrag über die Arznei­mittelversorgung klare ... » Weiterlesen

Mehrfachverordnungen sind häufig ein strittiges Thema zwischen Apotheken und den gesetzlichen Krankenkassen. Die neuen Vereinbarungen in § 3 Abs. 1 ... » Weiterlesen

DAP |  Das Entlassmanagement soll Patienten den reibungslosen Übergang von einem Krankenhausaufenthalt in die ambulante Versorgung ermöglichen. Dazu sind ... » Weiterlesen