Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP |  Arzneimittelverordnungen sind im Allgemeinen einen Monat gültig. Es ist dabei jedoch zwischen fristgerechter Vorlage der Verordnung innerhalb eines ... » Weiterlesen

DAP | Ob ein verordnetes Arzneimittel substituiert werden darf, ist allein von der Erfüllung der gesetz­lichen und vertraglichen Bedingungen, den sogenannten... » Weiterlesen

Unterschiedlichste Verträge von ca. 120 gesetzlichen Krankenkassen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen führen im Hilfsmittelbereich zu häufigen ... » Weiterlesen

DAP | Eigene Vertragsinterpreta­tionen der Krankenkassen haben schon oft den Ärger von Apotheken auf sich gezogen. Derzeit erreichen das ... » Weiterlesen

DAP | Der Grundgedanke der Sub­stitutionsausschlussliste ist gut: Kein Austausch auf wirkstoffgleiche Arzneimittel, zum Wohle des Patienten. So unterbleiben ... » Weiterlesen

DAP | Bei Dauerverordnungen kann es vorkommen, dass zwar Arzt und Apotheker genau wissen, welche Arzneiform der Patient benötigt, ­eine Prüfstelle jedoch bei... » Weiterlesen