Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Arzneimittel, die aufgrund ­einer künstlichen Befruchtung ­verordnet werden, werden von den gesetzlichen Kassen zu 50 Prozent ersetzt. Die anderen 50 ... » Weiterlesen

DAP | Vertraglich vereinbarte Abgabefristen führen immer wieder zu Retaxationen, wenn diese bei Eintreffen und Abgabe zeitaufwendiger Bestellungen in der ... » Weiterlesen

DAP | Durch den Kontrahierungszwang, der auch die Pflicht zu Rezepturanfertigungen umfasst, darf die Apotheke keine Rezepturherstellung aus ... » Weiterlesen

Die Regelungen zu der sogenannten „künstlichen Befruchtung“ findet man im § 27a des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Demnach umfassen die Leistungen der ... » Weiterlesen

DAP | Für den Austausch von Biologicals gegen preisgünstige bzw. rabattbegünstigte Alternativpräparate existieren strenge gesetzliche Vorgaben, die sich in ... » Weiterlesen

DAP | Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 31 SGB V nicht erstattungsfähig zulasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Aber es gibt auch ... » Weiterlesen