Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Bei der Rezeptkontrolle übersehene Formfehler führen nicht selten zu Retaxationen durch die Krankenkassen. Liegt eine Betäubungsmittelverordnung vor, ... » Weiterlesen

DAP | Wenn lieferberechtigte Vertragspartner einer Krankenkasse aufgrund besonderer Umstände oder dringender Fälle die Patienten nicht kurzfristig versorgen k... » Weiterlesen

DAP | Zu den Medizinprodukten im Apothekenalltag gehören z. B. Teststreifen, Verbandstoffe und sogenannte Medizinprodukte mit ‚Arzneimittelcharakter‘. ... » Weiterlesen

DAP | Rabattverträge und zu erfüllende Importquoten sind bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels vorrangig zu beachten. Wünscht ein Arzt allerdings ... » Weiterlesen

DAP | Verordnungen über Arzneimittel, die einen der teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, sind in der Apotheke nicht allt... » Weiterlesen

Seit dem 1. April 2015 unterliegt Limptar N® der Verschreibungspflicht und kann somit nur gegen Vorlage eines Rezeptes abgegeben werden. Da für dieses ... » Weiterlesen