Briefe

Nicht bei kriminellen Handlungen

Zum Beitrag "Haben Apotheken Kundendaten an die Polizei geliefert?" in DAZ 2010, Nr. 3, S. 28. Es geht um die Frage, ob die apothekerliche Schweigepflicht greift, wenn Kunden erkennbar Arzneimittel erwerben, um sie missbräuchlich einzusetzen, hier: Erwerb von pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln zur Herstellung von Methamphetamin.

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